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Bene vixit, qui bene latuit (Ovidius)

 
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Name: M. Pfeiffer data: 2006-01-30 06:01:31 email: Ben.Pfeiffer@t-online.de
Herr Professor,
- ganz herzlich bedanke ich mich für "die Religionsaus-
ausübung" v. 20.01 - mit einer Grabinschrift - bei Ihnen :
"In Harren und Krieg,
in Sturz und Sieg,
bewußt und groß,
so riß er uns
vom Feinde los."
(Blüchers Grabinschrift - durch Goethe)
+++
Gräber haben soviel Poesie - wenn man sie denn nicht
schändet und entweiht ! - Nur Babaren wagen so etwas !

Alles Gute - und GRACIAS !!
Ihr
Michael Pfeiffer

 
Name: Anthony Hartley data: 2006-01-26 06:02:44 email: anthonyhartley@global.t-bird.edu
Buenos dias Senor De Zayas:

Como esta usted? Nos conocimos el jueves pasado y hablamos en el tren durante su vuelta a Ginebra desde Leysin. Le queria contestar sobre su invitacion para la fiesta este viernes, mi esposa y yo pensamos asistir su fiesta con anticipacion. Nos vemos en su casa.

Hasta pronto,
Anthony
 
Name: M. Pfeiffer data: 2006-01-24 05:51:24 email: Ben.Pfeiffer@t-online.de
(Abermals-) Guten Tag Herr Professor de Zayas,

- es verwundert mich sehr, dass in den Rechtsdiskussionen
um das geraubte Eigentum in der SBZ/DDR der postmortale
Persönlichkeitsschutz offenbar bisher keine Rolle spielt.

- Ist es denn rechtsstaatlich, wenn z. B. - wie geschehen -
mein Urgroßvater, -seine Ehefrau (Tochter des sehr ver-
dienten Mecklenburger Generalmajors v. Zülow), -zwei
verstorbene Schwestern meines Großvaters Leopold, -sowie
weitere bestattete Familienmitglieder aus ihrer ange-
stammten Grabkapelle und Erbbegräbnisstätte durch deutsche Kommunisten in den 50-er Jahren geraubt werden - und
irgendwo fremdbestimmt und willkürlich und ohne jegliche
Einwilligung oder Beteiligung der vertriebenen (und mit
Kreisverweisung bestraften) Familienangehörigen vergraben werden ??

Der BGH sah dies im "Mephisto" Urteil anders; das BVerfG
hat das Urteil 1971 bestätigt ! - Persönlichkeitsschutz-
rechte gelten insbes. auch für (unsere) Verstorbenen, die
ihre Rechte nicht mehr selber einfordern können; hier sind
WIR Nachkommen gefordert. Ist ein willkürlicher Raub von
Leichen kein "massiver Hebel" zur weiteren Rechts-verfolgung - im Interesse rechtsstaatlicher Zustände ?

Diese "Gedankenstütze" wollte ich noch "loswerden".

- Alles Gute für Sie -
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
M. Pfeiffer

+++++
II. 1. Das Berufungsgericht führt aus, die ihrer Natur nach nicht übertragbaren Persönlichkeitsrechte könnten zwar nach dem Tode nicht mehr fortbestehen, da es dann an einem Rechtssubjekt fehle. Gleichwohl gewähre aber die Rechtsordnung einen über den Tod hinauswirkenden Persönlichkeitss c h u t z, wie sich in der Pflicht zur Beachtung von Beisetzungsanordnungen eines Verstorbenen zeige, ferner in der Pflege seiner Ruhestätte, dem Schutz der Totenruhe, der Bestrafung von Leichenentwendungen und der Verunglimpfung des Andenkens, der Wiederaufnahme von Strafverfahren auch nach dem Tode.
 
Name: B. Adam Mathias data: 2006-01-16 23:58:48 email: adammathias at gmail.com
Sehr geehrter Doktor de Zayas.
Als US-amerikanischer Staatsbuerger vaeterlicher donauschwaebischen Abstammung muss ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. Sie sind eine der wenigen Authoritaeten zum Thema Vertreibung der Jugoslawiendeutsche der keine persoenliche Beziehung zum Konflikt hat, und deshalb (und auch selbstverstaendlich wegen ihres internationalen Rufes als respektierter Scholar) von der weiteren Welt als neutral und zu glauben betrachtet wird. Sie haben die verbotene Trauer unserer Ahnen dokumentiert und ans Lichte gebracht. Wie wenige andere koennen Sie sicher sein, dass Sie was fuer die Menschheit getan haben, sogar altruistisch an statt fuers eigene Volk.
Vielen Dank und Gott segne Sie!
B. Adam Mathias
 
Name: Bernd Taubenheim data: 2006-01-14 08:04:33 email: Bernd.Taubenheim@t-online.
Bernd Taubenheim Wittenberger Straße 4 01309 Dresden Tel 0351 3100152
Bernd.Taubenheim@t-online.de

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Dr. Zayas,
als rechtsstaatlich, bürgerrechtlich und rechtskulturell engagierter Bürger dieses Landes - eines dem Selbstverständnis nach demokratischen und sozialen Bundesstaates – informiere ich Sie zu einem zentralen Komplex jeder sozialen und demokratischen Rechts- und Verfassungspraxis, des verfassungsrechtlich nicht garantierten rechtlichen Gehörs und seiner praktischen Missachtung.
Im Februar, April und Oktober 1989 habe ich als DDR Bürgerrechtler beim damaligen Generalstaatsanwalt der DDR Gleichheit und Gerechtigkeit gefordert, bin knapp einer Inhaftierung entkommen. Im Februar 1990 wurde vom Obersten Gericht (Az. OAK 4/90) ein Urteil des Bezirksgerichtes Dresden gegen mich durch Kassationsurteil aufgehoben. Im Herbst 1989 habe ich mich mit Erich Iltgen (LT Präs.), Steffen Heitmann u. a. Bürgerrechtlern auf friedliche Weise für einen demokratischen Rechtsstaat eingesetzt. Nach der Einheit Deutschlands 1990 bin ich in die CDU eingetreten und habe das Staatsbürgerliche Recht und die Pflicht nach Artikel 33 Absatz 1, 2 und 3 GG wahrgenommen. Ich wurde als Laienrichter (ehrenamtlicher Richter) an das Verwaltungsgericht Dresden (folgend VGD) gewählt und habe bis 1996 entsprechend dem Richtereid nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des Grundgesetzes und der Gesetze der BRD als juristischer Laie meinen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit geleistet, wurde aber 1996 trotz Bewerbung nicht wieder gewählt.
Die Wahrnehmung dieses Staatsbürgerlichen Rechtes gereicht mir zum existentiellen persönlichen Nachteil, weil mir durch die Behörden im Freistaat Sachsen und das VGD die Menschenrechte, Bürgerrechte und Grundrechte als Bürger der EU, der BRD und des Freistaates Sachsen permanent verwehrt werden. Beim EGMR liegt meine Beschwerde vor (Az. 12469/05).
Inzwischen habe ich Kontakte zu Graf v. Schwerin und der ARE. Von Herzogin Oldenburg wurde ich zu Ihrem Vortrag am 20.01. eingeladen und habe meine Teilnahme zugesagt. Ich gehöre nicht zu dem Kreis der Konfiszierten bis 49, sondern nach politischer Haft meines Vaters 1955 zu den Enteigneten durch SED Unrecht. Deshalb bitte ich Sie, mir einen persönlichen Termin für etwa 30 Minuten am 20. oder 21. Januar zu gewähren, weil mir als Laienrichter a. D. für die Wahrnehmung grundrechtlicher Pflichten schwerwiegende existenzielle Nachteile entstanden sind und mir sogar rechtswidrig in einem Geheimverfahren beim Vollstreckungsgericht ein Zwangsvollstreckungsbeschluss erteilt wurde.
Fazit: Bürgerrechtler werden durch neue und alte Netzwerke durch Psychoterror diskriminiert und zur Verzweiflung getrieben.
Vorab einige Infos:
Mir wurde bereits 1990 gekündigt, als 50 jähriger Akademiker und Software Spezialist wurden mehr als 600 Bewerbungen abgelehnt, bin seitdem arbeitslos, ab 1998 erwerbsunfähig. Seitdem werden mir von den Behörden und Justizorganen des Freistaates Sachsen in gravierender, existenzbedrohender Weise durch Rechtsmissbrauch, Justizwillkür und Rechtsbeugung die Menschenrechte und Bürgerrechte rechtswidrig entzogen.
1955 wurde mein Vater Arno T. als Bäckermeister durch Denunziation vom Backofen weg im Gelben Elend Bautzen eingekerkert, aus der Handwerkerrolle gelöscht, unsere Grundstücke Rißweg 60 und Löscherstraße 18 wurden durch Rechtsmißbrauch quasi enteignet. Am 2. November 1989 verstarb Vater, wurde postum -ohne Entschädigung- rehabilitiert.
In einem Prozess beim VGD 1998 (Löscherstraße 18, Az. 13 K 171/98) wurde mir in der mündlichen Verhandlung Erlösauskehr im Tenor zugesprochen, nachtträglich nach Intervention des Leiters AroV Weber kostenpflichtig abgewiesen, ich hatte keine Chance, den Antrag zurückzuziehen. Seit Januar 1994 war ein Entschädigungs Bescheid des AroV Dresden (Rißweg 60) bestandskräftig, wurde 2001 rechtswidrig widerrufen.
Im dritten Fall habe ich im Februar 1990 Antrag auf Rückübertragung eines 12 Familien Mietshauses in Freital gestellt. Dazu habe ich die Rechtsanwälte Paul & Reetz, Rain Schreiner vergeblich beauftragt. Ex MP Biedenkopf, Minister Heitmann, Flath, de Mezaire, Landrat Greif, OB Mättig sowie MdB’s und LdB’s vergeblich um Unterstützung gebeten.
Durch vorsätzlich zögerliche Bearbeitung durch die untere und obere Behörde (AroV, LARoV) sowie Verletzung der Anhörungspflicht und Unterdrückung rechtserheblicher Beweismittel wurde durch die Verfügungsberechtigte (PRIWO, WGF Freital) das Objekt durch unterlassene Werterhaltungsmaßnahmen ohne Waffen zu einer Ruine verwaltet, so daß ich Klage beim VGD (Az. 3 K 920/01) einlegen mußte.
Am 15. Juli 2004 wurde eine mündliche Verhandlung angesetzt, durch erneute Erkrankung konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Anträge auf PKH wurden abgelehnt, RA Prof. Wimmer (Bad Godesberg, vertritt Erzbischof Dresden Meißen am VGD) lehnte meine Vertretung ab. Durch Suzidgefahr wurde ich in das Krankenhaus St. Marien eingewiesen und erhielt ein ärztliches Attest auf Verhandlungsunfäghigkeit. Die Verhandlung wurde abgesetzt.
Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde teilt mir der Präsident Rehak mit, daß auch eine schriftliche Lösung möglich ist, wogegen ich erneute Anträge auf mündliche Verhandlung auf Basis Rechtsstaatlichkeit stellte. Die Beklagte setzte den externen früher beim ARoV tätigen RA Dr. Melsheimer trotz „Aussichtslosigkeit“ meiner Klage ein.
Verfassungswidrig wurde ohne rechtliches Gehör zu gewähren in einem schriftlichen „Geheim“ Verfahren meine Klage kostenpflichtig durch Gerichtsbescheid 6 B209.04 und B 179.04 abgewiesen. Die Rechtsanwälte Dr. Gertner (Bad Ems) und Dr. Groschek (Dresden) lehnten meine Vertretung ab. Als Laie und suizidgefährdeter Bürger habe ich an das VGD eine Grundrechtsrüge/ Grundrechtsbeschwerde eingereicht, die als unwirksam verworfen wurde.
Az. 3 K 920/01-Staatshaftungsfall Poisentalstraße 6 in Freital Dresden, 04.11. 2004

Grundrechtsrüge-Grundrechtsbeschwerde (gekürzt)
gegen den Gerichtsbescheid GB 209.04 und Beschluss des VG Dresden Az 3 K 920/01
wegen Diskriminierung und Verletzung
• der Menschenrechte der Europäischen Union
• der Grundrechte nach Grundgesetz der BR
• der Verfassung des Freistaates Sachsen
• wegen Rechtsbeugung nach § 336 StGB durch Nichtbeachtung der Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes
• sowie Unzulässigkeit der anwaltschaftlichen Vertretung der LH Dresden durch externe Rechtsanwälte

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten idF vom 17.Mai 2002 (BGBl II 2002 S. 1054) garantiert :

nach Artikel 6 das Recht auf ein faires Verfahren
nach Artikel 13 das Recht auf eine wirksame Beschwerde
nach Artikel 14 Diskriminierungsverbot
nach Artikel17 Verbot des Missbrauches dieser Rechte

Die Charta der Menschenrechte der Europäischen Union garantiert u.a.
• in Artikel 1 die Würde des Menschen,
• in Artikel 17 das Recht auf Eigentum,
• in Artikel 20 das Recht auf Gleichheit,
• in Artikel 21 sind Diskriminierungen wegen …der politischen oder sonstigen Anschauung… verboten.
Die Charta der Menschenrechte der Europäischen Union ist vom Bundestag ratifiziert und in Artikel 23 GG in der Fassung vom 16.07.1998 BGBL. S 1822 veröffentlicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14.10.2004 2 BvR 1481/04 folgende Leitsätze beschlossen:

1. „Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte…“
2. „Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofes haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung einzubeziehen….“

Der Gerichtshof weist in seiner neueren Rechtsprechung im Zusammenhang mit Art. 41 EMRK allerdings darauf hin, dass sich die Vertragsparteien mit der Ratifikation verpflichtet haben, sicherzustellen, dass ihre innerstaatliche Rechtsordnung mit der Konvention übereinstimmt (Art. 1 EMRK). Folglich sei es Sache des beklagten Staates, jedes Hindernis im innerstaatlichen Recht zu beseitigen, das einer Wiedergutmachung der Situation des Beschwerdeführers entgegensteht (vgl. EGMR, a.a.O., EuGRZ 2004, S. 268 <275> unter Hinweis auf EGMR, No. 39748/98, Urteil vom 17. Februar 2004, Ziffer 47 – Maestri).

Als Bürger der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen bin ich in meinen Menschenrechten und Grundrechten durch Versagen dieser Grundrechte durch die innerstaatlichen Organe und das Verwaltungsgericht Dresden im Verwaltungsprozeß Az. 3 K 920/01 diskriminiert und verletzt. Die Missachtung dieser Berücksichtigungspflicht wird gerügt, weil ein Verstoß gegen das berührte Grundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vorliegt.

Nach Artikel 36 der Sächs. Verfassung binden die in der Verfassung niedergelegten Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht. Nach Artikel 37 Satz 2 darf ein Grundrecht in keinem Fall in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Im vorliegenden Fall werden diese Grundrechte eindeutig mehrfach verletzt, so dass ein enteignungsgleicher Vorgang vorliegt, denn das strittige Grundstück ist durch rechtsstaatswidrige Verwaltungspraktiken inzwischen zu einer Ruine ( einige Fotos wurden bereits eingereicht) verkommen, so dass nach Artikel 34 Grundgesetz Haftung bei Amtspflichtverletzungen – somit ein Staatshaftungsfall- vorliegt.

Durch das Augusthochwasser 2002 ist das unmittelbar an der Weißeritz gelegene Grundstück abrissreif, ein Wiederaufbau bei diesem Überangebot an Wohnungen ist wirtschaftlich nicht realisierbar, zumal die Nachbar Grundstücke Poisentalstraße 4 und 8 leerstehend und somit unvermietbar sind.

Das VG teilt mir mit: Zitat: „Die Kammer beabsichtigt auch nicht, Sie vor einer Entscheidung über Ihr PKH-Gesuch mündlich anzuhören. Eine mündliche Erörterung der Sache mit den Parteien darf nur dann erfolgen, wenn eine Einigung zu erwarten ist. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall“.

Bereits mit Schreiben vom 15.08.2004 habe ich dem VG mitgeteilt: „Nach Artikel 78 Absatz 2 hat jede Person Anspruch auf rechtliches Gehör, nach Absatz 3 Anspruch auf ein gerechtes, zügiges Verfahren. Es wird ein schriftliches Verfahren abgelehnt. Hilfsweise wird Antrag auf mündliche Verhandlung sowie Beistellung von RA Prof. Wimmer gestellt, um Waffengleichheit zu gewähren, da das ARoV einen externen Rechtsanwalt bestellt hat, obwohl das Rechtsamt personell gut besetzt ist.

Ich fordere das Gericht auf, die garantierten Menschenrechte der Charta der Europäischen Union sowie der designierten Verfassung der Europäischen Union zu akzeptieren und einzuhalten. Durch Krankenhausaufenthalt bin ich nicht verhandlungsfähig.“

Das BVerwG im Urteil 8 C 1.02 vom 26.02.2003 wie folgt entschieden hat: Rechtsquellen:VwGO §§ 138, 144 Abs. 4 Leitsätze:

1. Einem Urteil, das trotz ausgebliebenen Einverständnisses ohne mündliche Verhandlung ergeht, fehlt jede materiellrechtliche Grundlage (wie BVerwGE 15, 24).

Nach dem Hochwasser 2002 habe ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Herbeiführung eines Hochwassers gestellt und Vorschläge einer außergerichtlichen Einigung beim OB der Stadt Freital gestellt. Alle Vorschläge wurden abgelehnt, auch Spendengelder oder Fluthilfe.

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe und auf Wiedergutmachung / Schadenersatz nach § 34 GG wurde abgelehnt.

Entsprechend der UN Resolution, gebilligt von der Generalversammlung durch Resolution 40/32 vom 29. November 1985 und 40/146 vom 13. Dezember 1985 zur Unabhängigkeit. Entsprechend Pkt. 6. „Das Prinzip der Unabhängigkeit der Richterschaft berechtigt und verpflichtet die Richter, dafür zu sorgen, daß Gerichtsverfahren fair geführt werden und daß die Rechte der Parteien geachtet werden..“

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Bernd Taubenheim
 
Name: Dr. Udo Madaus data: 2006-01-11 09:51:38 email: udo.madaus@web.de
Sehr geehrter Herr Prof. de Zayas!
Der Suchmaschine google und Ihrem Gästebuch entnehme ich, dass Sie von dem Flyer meines Buches "Wahrheit und Recht" informiert sind. In diesem Buch befasse ich mich mit der Handlungsweise des BVerfG im Zusammenhang mit den Enteignungen/Konfiskationen 1945-1949 und deren Anerkennung nach der Wende.
Ich würde mich gerne in naher Zukunft mit Ihnen darüber unterhalten, ob Sie meinen "Thesen" zustimmen können.
Bitte lassen Sie mich wissen, wann und wo ich Sie telefonisch erreichen kann. Besten Dank im voraus.
 
Name: Alfred Kirke data: 2006-01-05 17:39:40 email: a.g.kirke@ieee.org
Truth is hard to come by. Even if a pertinent book is in
print, it's existance is not easy known. My own rant is the
path from Gettysburg to Pearl Harbor.
 
Name: Info : Friedrich Schiller data: 2006-01-01 07:58:53 email: "Ode an die Freude"
Ganz in F. Schillers Sinne - Ihnen ein Frohes Neues Jahr !
+++

Festen Muth in schwerem Leiden,
Hilfe, wo die Unschuld weint,
Ewigkeit geschwornen Eiden,
Wahrheit gegen Freund und Feind,
Männerstolz vor Königsthronen, -
Brüder, gält' es Gut und Blut -
Dem Verdienste seine Kronen,
Untergang der Lügenbrut!
Schließt den heil'gen Zirkel dichter,
Schwört bei diesem goldnen Wein,
Dem Gelübde treu zu sein,
Schwört es bei dem Sternenrichter!
 
Name: connie schannen data: 2005-12-31 23:49:21 email: nodrogg@peoplepc.com
My father was 13 when the russians came and killed his grandparents, sent his father off to a mine and gang raped his mother in front of him and his 2 younger brothers.
I am his daughter and growning up with him has been difficult and sad. Some times I feel like a this war and its aftermath affected me also. I did not know this about my grandmother until I was 35 years old but from the two times I met her I knew there was something so sad in her. I feel guilty that I was not ever really with her. Thank you for writing this book. My Dad really suffers everyday, he lives it everyday what he and his family went through. I wish people could understand him. He has had a hard time with people all his life.

Connie Schannen Gordon
 
Name: H. Jörg Mathieu data: 2005-12-31 12:46:02 email: hj_mathieu@bluewin.ch
Hallo Alfred und Carls !

Happy New Year. We hope you have a good time on Teneriffa. We enjoyed the evening with Zarathoustra and you.

Lea and Jörg

P.S. Nice home page !
 
Name: Miguel "el Loco" data: 2005-12-31 04:29:25 email: Ben.Pfeiffer@t-online
La Isla bonita - Sie Glücklicher !!!

Kehren Sie auch hier mal ein : Parador National La Gomera
und gönnen Sie sich dieses : Cerveza San Miguel - con vista
magnifica al Mar !!! (Bitte Bilder einstellen)

-10- erfreuliche Kaltgetränke gehen auf meine Kosten !
Den Bierdeckel (mit Z.Autogramm!) können Sie unserem RA
Dr. G. am 20. Jan. mitgeben - ich überweise Ihnen den
Betrag !! (Ich denke, das bin ich Ihnen (vorab) schuldig,
da ich Ihre Geduld doch erheblich strapaziert habe.)

-Bitte löschen Sie das Schicksal des guten Leo doch nicht;
solange er in Ihrem Gedächtnis- und auf Ihrer Seite steht,
ist auch der "Fall" noch nicht verloren ! Er war kein Nazi
und kein Verbrecher sondern einfacher Landwirt !

Schönen Urlaub !
y muchas saludas a usted familia !

usted
Miguel de Colonia
 
Name: Leopold v. Plessen data: 2005-12-30 15:22:53 email: im Dreck verscharrt.de
Wanderer !

- kommst Du nach Mecklenburg,

verkündige dorten,
Du hast mich hier liegen sehen,

- weil das Gesetz gebeugt wurde!
 
Name: Prof. Dr. Theodor Schweisfurth data: 2005-12-30 12:54:46 email: Anlage - Eine Fallskizze
Prof. Dr. Theodor Schweisfurth
Offener Brief - 23.05.2003

An Friedrich Merz
Anlage - Eine Fallskizze

....
....
Ihnen wird wahrscheinlich nicht bekannt sein, zu wieviel sonderbaren
Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen die geltenden Regelungen geführt und alle zusammen das Vertrauen auf die Güte des deutschen Rechtsstaates unterspült haben. Schon eine bloße Liste der Falltypen würde den vorliegenden Brief um viele Seiten verlängern. Als Beispiel nur füge ich in dieser Anlage eine Skizze meines eigenen Falles an.

Vielleicht haben Sie schon einmal ein Glas "Schwarzer Abt" getrunken, ein Spezialbier aus der Klosterbrauerei Neuzelle. Vielleicht waren Sie sogar selbst schon einmal in Neuzelle, 30 km südlich von Frankfurt (Oder), und haben das dortige Zisterzienserkloster, das "Barockwunder der Mark Brandenburg", besichtigt. Die Klosterbrauerei Neuzelle gehörte meinem Vater.

Mein Vater wurde aufgrund einer Denunziation eines ortsansässigen Mitglieds der KPD am 29. September 1945 vom NKWD verhaftet. Er blieb bis zum 15. April 1948 im KZ Buchenwald "interniert". Ein Prozeß wurde ihm nicht gemacht. Infolge seiner Verhaftung als "Kriegs- und Naziverbrecher" angesehen, wurde sein gesamtes Vermögen von deutschen Behörden 1946 konfisziert. Aufgrund meines Antrags wurde mein Vater mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vom 14. April 1995 rehabilitiert. I n einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vom 16. April 1996 bestätigte diese zusätzlich, daß die mich "im Zusammenhang" mit der Rehabilitierung meines Vaters "interessierenden Vermögensprobleme nach unserer Auffassung der Sache nach von den entsprechenden deutschen Organen auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung der BRD entschieden werden" müssen.

Jeweils unter Vorlage der Rehabilitierungsbescheinigung und des Schreibens habe ich nach allen gesetzlich vorgesehenen Verfahren die Rückgabe des Vermögens meines Vaters zu erreichen versucht. Stets ohne Erfolg.

- erfolglos nach dem Vermögensgesetz, weil die russische Rehabilitierung nicht als "Aufhebung einer rechtsstaatswidrigen Entscheidung" im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG angesehen wurde, da nur die von Besatzungsbehörden erfolgte Verhaftung "aufgehoben" wurde, nicht aber die von deutschen Behörden vorgenommenen Enteignung; § 1 Abs. 7 VermG wird hingegen angewendet, wenn Personen russischerseits rehabilitiert wurden, die von sowjetischen Militärgerichten unter Einziehung ihres Vermögens verurteilt worden waren. Mein Vater hatte das "Pech", nicht von einem sowjetischen Militärgericht verurteilt worden zu sein und den Vermögensverlust durch deutsche Behörden erlitten zu haben;

- erfolglos nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, weil dieses Gesetz nach seinem § 1 (1) Satz 3 nicht auf Eingriffe in Vermögenswerte auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage anwendbar ist; die russische Rehabilitierung spielt für die Gerichte keine Rolle;


- erfolglos nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, weil die Vermögenskonfiskation durch deutsche Behörden vom Brandenburgischen OLG nicht als "strafrechtliche Maßnahme" im Sinne von § 1 (5) StrRehaG angesehen wurde, obwohl, worauf ich wesentlich meine Begründung stützte, das Bundesverwaltungsgericht die Enteignungen von "Kriegs- und Naziverbrechern" als Maßnahmen mit "Bestrafungszweck" ansieht;

- erfolglos im Verfassungsbeschwerdeverfahren; das BVerfG hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. In meiner Begründung hatte ich ausführlich die Argumentation des BVerfG in seinen Entscheidungen von 1991 und 1996 widerlegt. Das Gericht hat es nicht für nötig gefunden, sich damit auseinanderzusetzen. Ich kann daraus nur schließen, daß es nicht imstande war, meiner Argumentation entgegenzutreten. Die Verfassungsbeschwerde wird so zur Farce.

Was bleibt einem so behandelten Staatsbürger anderes übrig, als sich an den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden ? Dieser hat noch nicht entschieden.

Apropos: Privatisierung der Klosterbrauerei Neuzelle. Ich hatte mit zwei jungen Braumeistern und einem Betriebswirt eine Bietergruppe gebildet, um die Brauerei von der Treuhandanstalt zu kaufen. Wir boten 100.000 DM; bei einer Verhandlung wurde uns gesagt, es müßten mindestens 600.000 DM geboten werden. Der Kauf kam nicht zustande. Die Brauerei wurde dann an einen ehemaligen Mitarbeiter der Treuhandanstalt über eine eigens zu diesem Zweck gegründete Strohmann-GmbH unter Übernahme aller Schulden durch die Treuhandanstalt für 1.- DM (i.W.: eine Deutsche Mark) verkauft.

Die geltenden Gesetze lassen die Restitution des Vermögens sowohl von Personen zu, die von sowjetischen Militärgerichten verurteilt worden waren, deren Vermögen also "auf besatzungsrechtlicher Grundlage" konfisziert wurde, und die heute russischerseits rehabilitiert wurden, wie auch von Personen, die nach dem deutschen strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert wurden. Hingegen verbieten dieselben Gesetze die Restitution zugunsten von Personen, die nicht einmal verurteilt, sondern "nur" vom NKWD "interniert" worden waren, und deren Vermögen nur von deutschen Behörden, also bloß "auf besatzungshoheitlicher Grundlage" entzogen wurde, obwohl diese Personen ebenfalls russischerseits rehabilitiert wurden und obwohl, wie in meinem Fall, Rußland klar zum Ausdruck gebracht hat, daß die Frage der Vermögensrückgabe eine rein deutsche Angelegenheit ist. Sind solche Ergebnisse wirklich der gesetzgeberischen Weisheit letzter Schluß ?

Jeder im Westen und erst recht jeder in meiner Heimat Brandenburg, dem ich diese Prozeß- und Privatisierungsgeschichte erzähle, und zwar auch jeder, der von der ganzen Vermögensrestituionsverweigerung nicht betroffen ist, stimmt mit mir in seinem Urteil überein:

"Es ist was faul im Staate Dänemark!"


Meinen Sie nicht auch ?

 
Name: Info: der Fall Schweisfurth data: 2005-12-30 08:41:04 email: s. Autorenbeiträge - Staatshehlerei
Sehen Sie das andere "Maß", Herr Professor??
+++
Apropos: Privatisierung der Klosterbrauerei Neuzelle. Ich hatte mit zwei jungen Braumeistern und einem Betriebswirt eine Bietergruppe gebildet, um die Brauerei von der Treuhandanstalt zu kaufen. Wir boten 100.000 DM; bei einer Verhandlung wurde uns gesagt, es müßten mindestens 600.000 DM geboten werden. Der Kauf kam nicht zustande. Die Brauerei wurde dann an einen ehemaligen Mitarbeiter der Treuhandanstalt über eine eigens zu diesem Zweck gegründete Strohmann-GmbH unter Übernahme aller Schulden durch die Treuhandanstalt für 1.- DM (i.W.: eine Deutsche Mark) verkauft.

 
Name: Info II: Wahrheit und Recht, von Dr. Udo Madaus data: 2005-12-29 14:03:33 email: irrelevant
Aus dem Flyer über Madaus'Buch "Wahrheit und Recht", Teil 2:

Mit seiner Kritik
am Bundesverfassungsgericht
steht der Autor nicht allein (- allein eingeladen wird er offensichtlich nicht - und eine Lobby hat er nicht !!!!!!!)

Prof. Dr. Klaus Stern, Köln
»Die Untersuchung des Bundesverfassungsgerichtes hört auf, wo sie hätte anfangen müssen, nämlich bei der Frage, ob eine Eigentumsentziehung, wie sie zwischen 1945-1949 vorgenommen wurde, mit überstaatlichen und völkerrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist. Zumindest der in der HLKO vorgesehene Schutz des Privateigentums (Art. 46 Abs. 2 HLKO) hätte erörtert werden müssen, da die Konfiskationen nur teilweise zu „Besatzungs-Zwecken" erfolgten. Rechtswidrige Maßnahmen der Besatzungsmacht müssen aber gerade nicht anerkannt werden.« (Aus: „Das wiedervereinigte Deutschland", 1999)

Prof. Karl Doehring, Heidelberg
»Wenn das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ein weites politisches Ermessen zubilligt, so mag das richtig sein. Aber das Gericht sah nicht oder wollte es nicht sehen, daß jedes Ermessen eine Rechtsgrenze hat. Ein völlig freies Ermessen kennt eine rechtsstaatliche Ordnung nicht. Die Ermessensgrenze, die von der Bundesregierung nicht eingehalten wurde, bestand in dem Gebot der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes, Menschenrechte und Eigentumsschutz zu respektieren, nicht aber es als gegenstandslos zu behandeln.« (Preuß. Allg. Zeitung. 30. April 2005)

Prof. Dr. Ernst Wolf, Marburg
»Mit der falschen Behauptung, es handele sich nur um eine Bestätigung vom Bundesverfassungsgericht, GE 84, 90 (April 91), entzog sich das Bundesverfassungsgericht im zweiten Verfahren vom April 1996 dessen uneingeschränkter Prüfung in einer neuen mündlichen Verhandlung. Eine umfassende neue Prüfung war auch deshalb notwendig geworden, weil bekannt wurde, daß der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Roman Herzog, der bei dem Urteil vom 23. April 1991 als Vorsitzender des Ersten Senats mitgewirkt hat, anläßlich eines Gespräches den Abgeordneten der Volkskammer im Jahr 1990 geraten habe: „Sichert Euch jetzt im Grundgesetz ab", obwohl er gewußt haben müßte, daß er die damit verbundene Frage wenig später selbst mit zu entscheiden haben würde.« (NJW, Heft 31, 1996)

Prof. Dr. Theodor Schweisfurth, Heidelberg
»Nicht zugestimmt werden kann dem Bundesverfassungsgericht, wenn es als Beurteilungsmaßstab der sowjetischen Maßnahmen das „deutsche" internationale Enteignungsrecht heranzieht und (auch) damit begründet, daß den Konfiskationsbetroffenen keine vermögenswerten Rechtspositionen verblieben sind. - Die betroffenen Vermögenswerte befanden sich in privatem Eigentum, sie sind durch Maßnahmen der Besatzungsmacht ohne Entschädigung entzogen, also konfisziert worden; diese Vermögenswerte waren konfiskationsuntauglich, denn Privateigentum kann nicht konfisziert werden.

Die Konfiskationen konnten keine Eigentumstitel entziehen und keine neu begründen, sie waren nichtig. Folglich haben die Konfiskationsbetroffenen ihre Rechtsposition als Eigentümer erhalten, es wurde ihnen nur faktisch der Besitz entzogen. Zu dieser Erkenntnis sind die Mitglieder des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes weder in ihrem Urteil vom 23. April 1991 noch in ihrem Beschluß vom 18. April 1996 vorgedrungen.« (Vortrag 11/12. Nov. 2004 im Schloß Wahn)

Falk Freiherr von Maltzahn (bis 2000 Bundesrichter am BGH)
»Was mich viel mehr beunruhigt als das Verhalten von Exekutive und Parlament, die nach Mehrheiten entscheiden, ist das Verhalten der Dritten Gewalt im Staat (Justiz), die der materiellen Gerechtigkeit verpflichtet ist.

Unsere Verfassung beruht auf der Gewaltentrennung in Exekutive, Legislative und Justiz, um so eine Balance und Hemmung staatlicher Macht zu bewirken.

Da das Bundesverfassungsgericht - was im Schrifttum vielfach kritisiert worden ist - ohne jede Selbstbeschränkung in immer stärkerem Umfang in die Kompetenz von Parlament und Exekutive übergreift, hat die Politik entsprechend reagiert und entsendet zunehmend linientreue Parteisoldaten zur Interessenwahrung in das Gericht. Es gibt dort keinen einzigen Richter, der nicht einer etablierten Partei zuzuordnen ist, auch wenn er ihr formal nicht angehört. Die Rechtswirklichkeit ist insoweit entgegen der auf einer Gewaltenteilung beruhenden Konzeption des GG durch eine zunehmende Gewaltenverschmelzung unter Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichtes gekennzeichnet. Das birgt vielfältige Gefahren. Eine besteht darin, daß politische Entscheidungen immer dann durch einstimmigen Rechtsentscheid bestätigt werden, wenn sich die politische Klasse über Parteigrenzen hinweg im Vorfeld politisch arrangiert hat.« (Vortrag vor der Hanns-Seidel-Stiftung in München am 13. Juli 1999)

Prof. Bernhard Kempen / Yvonne Dorf
»Diese Neubewertung* der vom Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Bodenreformurteilen zugrunde gelegten Tatsachenbasis gibt Anlaß zu der Prüfung, ob die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht wegen tatsächlich neuer Erkenntnisse „überdacht" werden mußten, wie das Bundesverfassungsgericht selbst folgert.« (BVerfG 94, 12(32).)

Es stellt sich die Frage nach der „Bestandskraft" der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, wenn aufgrund neu ans Licht gebrachter Erkenntnisse davon auszugehen ist, daß das Bundesverfassungsgericht auf falscher Tatsachengrundlage entschieden hat und demzufolge die Urteile „unrichtig" sind.«

(In: „Bodenreform 1945-1949 - Eine verfassungsrechtliche Neubewertung")

* Betr. Ergebnis der Paffrath-Arbeit: Die Bundesregierung hat den Restitutionsausschluß selbst verfolgt, ergo war es logisch nicht denkbar, eine pflichtgemäße Einschätzung anzunehmen


 
Name: Info : Wahrheit und Recht, von Dr. Udo Madaus data: 2005-12-29 13:41:43 email: irrelevant
Die "vergessenen" und ausgegrenzten Zeugen des gewöhnlichen
deutschen Volkes, deren Schicksale "vergessen" wurden, deren
Einladung offensichtlich unerwünscht erscheint, die keine
Lobby haben, die keinen Adelstitel besitzen (möchten) :

Dokumentation einer politisch motivierten Rechtsprechung durch das BVerfG
Enteignungen 1945 - 1949 >>> www.Staatshehlerei.org <<<

Geschrieben von Udo Madaus in Wahrheit und Recht -

Udo Madaus, Dr. jur., Seniorchef der Madaus-Werke in Köln (früher Radebeul/Sa.), hat sein neuestes Buch „Wahrheit und Recht“* vollendet. Die Vorankündigung in Form eines Flyers (Prospektblatt) liegt jetzt vor. Allerdings wird es voraussichtlich erst zur Buchmesse im März in Leipzig erscheinen.
....
Drei Beschwerdeführer blieben mit ihrer Beschwerde noch nach 1991 anhängig. Dazu gehörte die Familie des Autors, die ihr betriebliches und privates Eigentum in Radebeul/Dresden verloren hatte!

Mit diesem Buch wird den fachlich interessierten Kreisen (Juristen, Bibliotheken, Historikern, Gerichten) auch in späteren Jahren die Möglichkeit geboten, sich über die tatsächlichen Vorgänge zu informieren. Nach dem Ausspruch des derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Papier: »Bei Unrecht gibt es keinen Schlußstrich«, wird der Rechtsfriede erst dann einkehren, wenn hinter dem Schlußstrich eine rechtsstaatliche Regelung steht, die der Wahrheit entspricht.
...
784 Seiten, gebunden (ISBN 3-8280-2307-X / EUR 27,80)
Frieling-Verlag, Rheinstraße 46, 12161 Berlin (Bestellung schon jetzt möglich)
 
Name: Tete Böttger data: 2005-12-19 16:07:20 email: teteboettger@t-online.de
Lieber Alfred,
habe nicht gedacht, dass wir uns nochmal auf dem selben Schlachtross sitzend wiedertreffen würden, seit wir bei Mama Lebahn Axels Abzug nach MOW begangen haben und dass mein Freund Max Dein Nachbar ist, hat auch was Magisches . Nun stelle ich etwas zusammen , weil mir auch einfiel, wir haben schon über das Enteignungthema DDR gesprochen , als ich Dich vor 10 Jahren ca. dort zum ersten mal besucht habe,

Wie die Russen sagen : Priamo - vorwärts !

Herzliche seasonsgreetings
Tete
 
Name: Peter B. Hrycenko data: 2005-12-19 13:09:03 email: hrycenko8@juno.com
Thank you Dr. Alfred de Zayas for your 2001 analysis of the persecution of now 85 years old John Demjanjuk who is being railroaded by Nazi witch hunters in the USA.

Would you revisit the latest on this ongoing atrocity in America?

Any day now, a chief immigration judge will rule whether to force Demjanjuk from the USA, because cowardly federal judges don't have the courage to stand in the way of the Holocaust Industry advocates demanding defamation and now deportation of a man not proven guilty by any fair evaluation of the so-called evidence.

This is not the first case where OSI has framed a US citizen of war crimes activity to bolster deportation based on discrepancies on initial visas to enter the USA from Europe so long ago.

Demjanjuk had been exonerated in Israel but the US Justice Department's Office of Special Investigations (OSI) asked for a new trial to prove that at least he was a camp guard somewhere other than Treblinka.

Meanwhile in 1998 the US Sixth Circuit Court of Appeals in Cincinnati, Ohio, found OSI guilty of FRAUD UPON THE COURT and RECKLESS DISREGARD! OSI was never investigated however, due the protection from the Holocaust Industry whose home is the USA.

The federal judges then rehashed the same evidence -- built around the KGB-forged "Trawniki ID card" -- to claim Demjanjuk had to be a guard elsewhere. But the evidence used was already denounced by German experts as fraudulent.

Demjanjuk lost his citizenship again.

My opinion-editorials recently submitted to mainstream USA newspapers are being censored or ignored. (I have published since 1986 about 50 opeds and letters in the USA about the Nazi witch hunters.)

Communist war criminals get a free pass.

 
Name: steve lister data: 2005-12-18 15:24:00 email: sandlister@tinyworld.co.uk
Dear Prof de Zayas,
I've just read "Nemesis at Potsdam", and am hoping to read some of your other works. The atrocities inflicted on Germans after the war are not new to me; I've known about them since at least the mid 1970's, when I lived there for some years, and it still amazes me that so little has been written about them. I recently found out about the Death march of Army Group E in Yugoslavia in 1945, another atrocity the world has conveniently forgotten, and am trying to discover more about it, as I hope to write a short story based on it. Do you have any information about this, or do you know of anyone else who has? I'm particularly interested in how many prisoners started the march, and how many survived. I've read conflicting accounts. Some say the number of prisoners at the start was 400,000, others claim it was more around the 250,000 mark. All agree however that the number who were murdered during it was at least 60%, ie a minimum of 150.000 prisoners who died as a result of a forgotten, unreported war crime. Can you shed any light on this?
Thank you in advance,
Regards,
Steve Lister.
 
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