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Nürnberg, 3. Juli 2005

Alfred de Zayas – Die Vertreibung der Deutschen
Völkerrechtswidrig damals wie heute
Heimatrecht als fundamentales Menschenrecht

Sehr geehrter Herr Visitator Dr. Grochholl, Herr Dr. Beckstein, Herr Pawelka, Herr Professor Pietsch, lieber Herr Dr. Hupka,
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren!

Vor sechzig Jahren am 6. Juni 1945, legte der amerikanische Oberste Richter Robert Jackson dem amerikanischen Präsidenten Harry Truman einen Bericht vor, einen Plan für das Internationale Militärtribunal, das Politiker und Militärs des deutschen Reiches juristisch zur Verantwortung ziehen sollte. Am Dienstag den 20. November 1945 begann hier in Nürnberg der bekannteste Strafprozeß der Geschichte: Der Prozeß gegen Hermann Wilhelm Göring und 21 andere Größen des besiegten Reiches. Das Internationale Militärtribunal erhob Anklage gegen sie u.a. wegen Vertreibung und Verschleppung.

Ja, meine Damen und Herren, im Statut des Tribunals wurden der Tatbestand der Deportation von Menschen aus ihrer Heimat und der Tatbestand der Verschleppung zu Zwangsarbeit als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 6(b) des Statuts und als Verbrechen gegen die Menschheit („Crime against humanity“, oft fälschlich und bagatellisierend als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ übersetzt, als ob sich lediglich um Mangel an Menschenliebe handelte!) gemäß Artikel 6(c) des Statuts definiert. Das Nürnberger Urteil wurde am 1. Oktober 1946 verkündet. 18 der Angeklagte wurden für schuldig befunden, verschiedene Verbrechen begangen zu haben, ausdrücklich auch die Verbrechen der Deportation und der Verschleppung. Sie wurden zum Tode oder zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt. Acht unter ihnen wurden am 16. Oktober 1946 hingerichtet, die übrigen mussten Jahrzehntelang nach Spandau.

Von welcher Vertreibung und Verschleppung war im Nürnberger Prozeß die Rede? Von der Vertreibung von mehreren Hunderttausend Polen aus Westpreußen und dem Warthegau ins Generalgouvernement Polen und von etwa 100,000 Franzosen aus dem Elsass ins Vichy-Frankreich. Welche Verschleppung wurde verurteilt? Die Deportation vornehmlich osteuropäischer Zivilisten zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich.

Einige Beobachter wie Robert Murphy, der politischer Berater von Eisenhower, der englische Philosoph Bertrand Russell, und Victor Gollancz, der berühmte Verleger, haben schon damals festgestellt, daß die Vertreibung und Verschleppung der Deutschen auch schwierige juristische und moralische Fragen aufwarfen, und daß eine gefährliche Doppelmoral am Spiele war, denn zur gleichen Zeit als die Siegermächte die NS-Grossen verurteilten, vertrieben die Polen und Tschechen Millionen Deutsche aus ihrer Heimat, während etwa eine Million zur Sklavenarbeit in die Ural-Gruben, und nach Sibirien verschleppt wurde. Bekanntlich sind zwei Millionen Deutsche durch diese Strapazen umgekommen, mindestens 400.000 davon durch unmittelbare Gewalt, durch Mord und Totschlag und infolge unzähliger Massenvergewaltigungen vor allem durch Rotarmisten.

Es war ein merkwürdiger Anblick, bei den bizarren Moskauer Veranstaltungen am 9. Mai dieses Jahres einen deutschen Bundeskanzler dort zu sehen - freudig beobachtend die Parade der uniformierten Kämpfer – unter ihnen wohl auch Vergewaltiger Mörder und Vertreiber von damals und ihren Nachfolgern in „Traditionsuniformen“ – die sich seit zehn Jahren in Tschetschenien als „würdige“ Nachfolger ihrer Großväter erweisen. As Amerikaner habe ich das nicht zu kritisieren, aber befremdlich und unverständlich fand ich es schon.

Ohne Zweifel handelt es sich bei der Vertreibung und Verschleppung der Deutschen um ein Verbrechen gegen die Menschheit. Einige amerikanische Parlamentarier wie Caroll Reece und William Langer haben die Vertreibung der Deutschen als Völkermord verstanden.

Nach der seit 1907 und somit auch im Zweiten Weltkrieg geltenden Haager Landkriegsordnung stellten die Vertreibungen und Verschleppungen Kriegsverbrechen dar, sofern sie in Kriegszeit erfolgten, d.h. noch vor der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.

Wie wir alle wissen, wurde kein Mensch wegen der Vertreibung und Verschleppung der Deutschen oder der unzähligen dabei begangenen Gewalttaten bestraft. Stattdessen wurden in den Vertreiberstaaten Straffreiheits- und Amnestiegesetze erlassen.

Am 10.Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 1 bestimmt:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Dieses Prinzip der Gleichheit wurde in der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950) und im UNO-Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (1966) verankert. Die Gleichheit an Würde schließt auch die Gleichheit der Opfer ein. Es darf keine priviligierten Opfer geben, keine politisch korrekten Opfer neben solchen, die wir einfach vergessen können.

Freilich – die deutschen Vertriebenen und Verschleppten sowie ihre Nachkommen werden kaum zur Kenntnis genommen. Ihnen wird den Opferstatus verweigert, denn irgendwie sollen sie als Täter, nicht als Opfer gesehen werden. Hinter einer solchen Haltung steht pure Menschenverachtung.

Warum sollten die deutschen Vertriebenen und Verschleppten immer noch entrechtet bleiben? Im Völkerrecht besitzen sie z.B. das allgemeine Rückkehrrecht. Aber sie haben es nicht ausüben können. Sie haben keine Restitution des beschlagnahmtes Privateigentums erhalten. Sie haben keine Entschädigung für die Ermordung ihrer Angehörigen. Sie erfahren nicht einmal Mitgefühl.

Schlimmer noch, die deutschen Vertriebenen werden nach wie vor diffamiert. Denn die Vertreiberstaaten versuchen mehr denn je, die Vertreibung zu rechtfertigen, und dabei führen sie die alten anti-deutschen Schablonen ins Feld. Wir wissen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung in Polen und Tschechien meint, dass die Vertreibung der Deutschen rechtens war. Z.B. nach der jüngst veröffentlichten Umfragen in der Zeitung Prager Post vom 16 Juni 2005 meinen 64 Prozent der Tschechen, dass die Benes Dekrete gut waren und auch weiterhin Gültigkeit beibehalten sollen – dies Ergebnis ist noch höher als im Jahr 1994, als sich 57 Prozent der Tschechen für die Beibehaltung der Benes Dekrete ausdruckten.

Diese Situation stellt ein wahrhaftiges Menschenrechtsproblem dar.

Denn es geht um die unmenschliche, unchristliche, ungöttliche These der Kollektivschuld. Alle Deutschen werden zu Täter erklärt, Täter. die nicht gleichzeitig Opfer sein können

Als amerikanischer Beobachter der deutschen Szene stelle ich fest, daß in dieser Frage sich viele Deutsche – Gott sei Dank nicht alle -- in den Medien, in der Historikerzunft und in der Politik unaufrichtig verhalten.. Ich erinnere mich, dass in den 70er und 80er Jahren die Diskussion über die Vertreibung meistens vermieden wurde. In den 90er Jahren wurde endlich mehr darüber gesprochen, allerdings ohne die notwendige historische Perspektive. Erst seit kurzem – vor allem nachdem Günther Grass entdeckte, dass die Ertrunkenen der „Wilhlem Gustloff“ auch Opfer gewesen sein könnten, ist die Thematik gesellschaftsfähiger geworden – in der „Zeit“, im „Spiegel“, in der „Süddeutschen Zeitung“, in ARD und ZDF. Wie wird die Vertreibung heute bewertet?

In der Bundesrepublik des Jahres 2005 wird von Politikern und Journalisten die Vertreibung eigentlich hingenommen, als wäre dieses Megaverbrechen eine logische Konsequenz des Krieges. Deutsche Politiker und Journalisten beteiligen sich in einem monströsen Chor der Verharmloser, der Verleugner, die die Vertreibung relativieren, bagatellisieren, um sie schließlich zu akzeptieren.

Es wird oft auf die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz hingewiesen, als ob die Vertreibung der Deutschen von den Alliierten angeordnet worden wäre. Man hört diese These so oft, dass viele anfangen, an sie zu glauben.

Dabei vergisst man, dass die Idee der Vertreibung der Deutschen nachweislich mit Edvard Benes ihren Ursprung fand, und dass die Lubliner Regierung Polens die Idee begeistert aufnahm. Beide hatten ihre ureigenen Ambitionen und auch panslawistische Interessen. Es war Landraub in großem Stil, die keine historische, moralische oder juristische Berechtigung hatte.

Die Vertreibung der Deutschen war eine reine und rücksichtlose Ausübung der Macht durch die Vertreiberstaaten, und die Realisierung lange vor 1939 und auch vor 1933 bestehender chauvinistischer Expansionsphantasien. Der Krieg hat die Verwirklichung dieser mörderischen Phantasien nicht etwa verursacht, sondern nur ermöglicht. Dies ist ein essentieller – schon logischer – Unterschied. Die Vertreibung stellte keinesfalls die Durchführung eines alliierten Beschlusses in Potsdam dar, sondern begann schon viele Monate vor der Konferenz, ja war mehr als zur Hälfte vollendete Tatsache.

Als die Potsdamer Konferenz am 17. Juli 1945 im Schloß Cäcilienhof eröffnet wurde, waren bereits Millionen Deutscher aus Ostpreußen, Danzig, Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien, Sudetenland, Ungarn, Jugoslawien usw. vertrieben worden. Durch Mord und Vergewaltigung terrorisiert, flüchteten Millionen Zivilisten nach Westen, um der Roten Armee zu entkommen. Sehr viele, die in der Heimat verblieben waren, sind umgekommen.

Der Vater des Marshallplanes, Botschafter George Kennan, den ich persönlich kannte und der vor wenigen Monaten in Princeton gestorben ist, schrieb in seinen Memoiren:

„Die Katastrophe, die über dies Gebiet mit dem Einzug der sowjetischen Truppen hereinbrach, hat in der modernen europäischen Geschichte keine Parallele. Es gab weite Landstriche, in denen... nach dem ersten Durchzug der Sowjets von der einheimischen Bevölkerung kaum noch ein Mensch – Mann, Frau oder Kind -- am Leben war...“

Viele Ostdeutsche, die nicht rechtzeitig fliehen konnten, wurden zu Zwangsarbeit in der Heimat rekrutiert, in Internierungslager gesteckt, schließlich auch durch die jugoslawischen, tschechoslowakischen und polnischen Milizen terrorisiert, oder nach Russland verschleppt..

Nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 versuchten tausende Flüchtlinge in ihre Heimat zurückzukehren. Einige konnten die Oder und Neiße nach Osten überqueren, und gelangten wenigstens für einige Monate nach Hause. Sogar Churchill hat in Potsdam gesagt, dass diese Menschen das Recht hätten, zurückzukehren.

Meistens wurden sie aber an die Rückkehr gehindert – oder schlimmer, sie wurden ermordet, wie die 267 Karpathendeutschen, die von tschechoslowakischen Soldaten am 18. Juni 1945 beim Massaker in Prerau an der Schwedenschanze in Mittelmähren liquidiert wurden.

Sechs Wochen vor Beginn der Potsdamer Konferenz wurden 27,000 Deutsche aus der mährischen Hauptstadt Brünn zur österreichische Grenze verjagt – und zwar am 30. Mai 1945. Wie von berichten zu lesen ist, wurden etliche unterwegs getötet und viele kamen im Grenzgebiet um. Es handelte sich um einen wahren Todesmarsch. Die Zahl der Todesopfer wird heute mit etwa 5200 beziffert.

So also liefen die Vertreibungen lange vor der Potsdamer Konferenz – auf Trecks oder auf Zügen, wo die Vertriebenen auch noch beraubt oder vergewaltigt wurden. Sie kamen erschöpft, krank, ausgehungert in zerbombte Städte wie Berlin, Leipzig, Dresden, Lübeck oder Hamburg, wo kaum Unterkunft für die Einheimischen gab – geschweige denn für die Vertriebenen. So kamen zahlreiche von ihnen einmal im Westen an den Folgen von Flucht und Vertreibung um.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass auch diese Menschen, die erst im Westen verstarben, sehr wohl als Vertreibungsopfer bzw. Vertreibungstote gezählt werden müssen. Ich beobachte eine merkwürdige Tendenz, vor allem in der deutschen Medien, die Zahl der Opfer der Vertreibung unbedingt nach unten zu drucken. Ich halte diese Zeitgeist-Erscheinung nicht nur für unseriös und unwissenschaftlich – ich halte sie für menschenverachtend.

Ich habe die neuesten statistischen Untersuchungen natürlich gelesen und bin zu dem Schluss gelangt, dass die Feststellungen des Kirchlichen Suchdienstes in der 3-bändigen Gesamterhebung, die Arbeiten der Heimatortskarteien, und vor allem die des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden für zuverlässiger sind. Eben diese drei Quellen zwingen zu der Erkenntnis, daß mehr als zwei Millionen Menschen an Vertreibung und Verschleppung und ihre Folgen gestorben sind – Opfer einer völkerrechtswidrigen Politik der Alliierten.

Nun zurück zur Potsdamer Konferenz. Wir erinnern uns daran, dass am 31. Juli 1945, während der Konferenz noch tagte, sich das Massaker von Aussig – heute Usti nad Labem – ereignete, wo vielleicht mehr als Tausend Sudetendeutsche ermordet wurden. Es existieren darüber britische und amerikanische Berichte, die jeder in den Archiven konsultieren kann .

Im Hinblick auf diese von den Sowjets, Polen und Tschechen verursachten Notsituation, haben die Anglo-Amerikaner in Potsdam handeln müssen. Es ist wahr, daß die Anglo-Amerikaner schon während des Krieges das Prinzip des sog. „Bevölkerungstransfers“ akzeptiert hatten, aber sie hatten kein eigenes Interesse daran, wollten selber keine Vertreibungen, sondern akzeptierten die Idee einer begrenzten und bedingten Aussiedlung, die durch eine sog. Population Transfers Commission beaufsichtigt werden sollte, eine Kommission, die auch für die Entschädigung für zurückgelassenes Privateigentum sorgen sollte.

Ich habe den Verfasser des Artikels XIII des Potsdamer Protokolls, Sir Geoffrey Harrison, in London persönlich interviewt, und lange mit ihm korrespondiert. Ich berufe mich nun nicht auf seine Erinnerungen sondern auf ein Schlüsseldokument aus jener Zeit – nämlich auf den Bericht vom 1. August 1945, noch vor Verkündung des Potsdamer Protokolls, den Harrison für das Britische Foreign Office verfasste, wo das Entstehen des Artikels erklärt wird:

„Das Ausschussmitglied Sobolew vertrat die Ansicht, dass der polnische und der tschechoslowakische Wunsch, ihre deutschen Bevölkerungen auszuweisen, einer historischen Mission entspreche, welche die sowjetische Regierung keineswegs zu verhindern suche.... Cannon (das amerikanische Ausschussmitglied) und ich wandten uns nachdrücklich gegen diesen Standpunkt. Wir erklärten, dass wir für den Gedanken an Massenausweisungen ohnehin nichts übrig hätten. Da wir sie aber nicht verhindern könnten, wollten wir dafür sorgen, dass sie in einer möglichst geordneten und humanen Weise durchgeführt wurde, aber auch auf eine Art, die den Besatzungsmächten in Deutschland keine untragbare Belastung auferlegt.“

In diesem Sinne verstehen wir den Wortlaut des Artikels XIII des Potsdamer Protokolls. Zunächst galt es, ein generelles Vertreibungsmoratorium zu erklären, denn die Anglo-Amerikaner verlangten ein Stop der Vertreibung im Sommer und Herbst 1945. Man wollte in Ruhe überlegen, wann und wie viele Deutsche ausgesiedelt werden konnten..

Dies erklärte auch der amerikanische Außenminister James Byrnes den amerikanischen Botschaften in Prag und Warschau, ich zitiere:

„Wir sahen ein, dass gewisse Aussiedlungen unvermeidlich waren, aber wir beabsichtigten in Potsdam nicht, Aussiedlungen anzuregen oder in Fällen, wo andere Regelungen praktikabel waren, Verpflichtungen einzugehen.“

Leider hielten sich weder die polnischen noch die tschechoslowakischen Regierungen an Geist oder Buchstabe dieses Artikels – im Gegenteil, man versuchte, die Vertreibungen so schnell wie möglich durchzuführen, um vollendete Tatsachen zu schaffen, und auf diese Weise die deutschen Ostgebiete -- von Deutschen ethnisch gesäubert -- rechtswidrig annektieren zu können.

Daraufhin haben London und Washington Protestnoten an Warschau und Prag gerichtet. Allerdings ohne Erfolg.

General Eisenhower berichtete in einem Telegramm vom 18. Oktober 1945 nach Washington:

„In Schlesien verursachen die polnische Verwaltung und ihre Methoden eine große Flucht der deutschen Bevölkerung nach dem Westen ... Viele, die nicht weg können, werden in Lagern interniert, wo unzureichende Rationen und schlechte Hygiene herrschen. Tod und Krankheit in diesen Lagern sind extrem hoch .. Die von den Polen angewandten Methoden entsprechen ganz gewiss nicht der Potsdamer Vereinbarung... Die Todesrate in Breslau hat sich verzehnfacht, und es wird von einer Säuglingssterblichkeit von 75 Prozent berichtet. Typhus, Fleckfieber, Ruhr und Diphtherie verbreiten sich.“

Am 25. Oktober berichtete Eisenhowers Berater Robert Murphy nach Washington:

„Mitarbeiter, die Flüchtlingszüge aus dem Osten ankommen sahen, stellen fest, dass sich die Leute meistens in bedauernswertem Zustand befinden. Einige ... berichteten, dass sie ausgeplündert und um die wenigen Habseligkeiten gebracht wurden, die sie überhaupt mitnehmen durften. Die meisten Menschen, die in Berlin ankamen, hatten nur wenig Handgepäck. Wenn sich auch aus so begrenzten Beobachtungen kein endgültiges Urteil bilden lässt, hat die Mission andererseits Beweise von unterschiedlichster Herkunft, aus denen hervorgeht, dass schlechte Behandlung und Beraubung weit verbreitet sind.“

Der britische Philosoph Bertrand Russell schrieb im Oktober 1945:

„In Osteuropa werden jetzt von unseren Verbündeten Massendeportationen in einem unerhörten Ausmaß durchgeführt, und man hat ganz offensichtlich die Absicht, viele Millionen Deutsche auszulöschen, nicht durch Gas, sondern dadurch, dass man ihnen ihr Zuhaus und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen schmerzhaften Hungertod ausliefert. Das gilt nicht als Kriegsakt, sondern als Teil einer bewussten „Friedenspolitik.“

Auch in diesem Sinne berichtete Robert Murphy am 12. Oktober 1945 nach Washington:

„Unser Wissen, dass sie Opfer harter politischer Beschlüsse sind, die mit äusserster Rücksichtslosigkeit und Missachtung der Menschlichkeit durchgeführt werden, mildert die Wirkung nicht. Die Erinnerung an andere Massendeportationen stellt sich ein, von denen die Welt entsetzt war und die den Nazis den Hass eintrugen, den sie verdienten. Die Massendeportationen, die von den Nazis inszeniert wurden, haben zu unserer moralischen Empörung beigetragen, in der wir den Krieg wagten und die unserer Sache Kraft verlieh. Nun ist die Sache umgekehrt. Wir finden uns in der scheußlichen Lage, Partner in diesem Unternehmen zu sein, und als Partner unweigerlich die Verantwortung mitzutragen.... In Potsdam kamen die drei Regierungen überein, dass die Umsiedlungen in geregelter und humaner Weise durchgeführt und dass Polen und die Tschechoslowakei aufgefordert werden sollten ... die Ausweisungen von Deutschen einzustellen. ... Wenn die Vereinigten Staaten auch vielleicht keine Mittel haben, einen grausamen, unmenschlichen und immer noch fortgesetzten Prozess aufzuhalten, so scheint es doch, dass unsere Regierung unsere in Potsdam klar dargelegte Einstellung unmißverständlich wiederholen könnte und müsste. Es wäre sehr bedauerlich, wenn es einmal heißen sollte, daß wir an Methoden beteiligt gewesen seien, die wir bei anderen Gelegenheiten oft verdammt haben.“

Dies erinnert uns an die Worte Robert Jacksons, der amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, der in seiner Eröffnungsrede vor dem Internationalen Militärtribunal am 21. November 1945 sagte

„Wir dürften niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.“

Die Nürnberger Angeklagten – also, die Täter -- wurden wegen Vertreibung und Verschleppung verurteilt. Nun waren aber die Opfer von Vertreibung und Verschleppung deutsche Zivilisten. Also doch Opfer. Man kann vielleicht nachempfinden, dass unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, nur wenige Menschen Mitleid mit den Deutschen empfanden. Man kann vielleicht verstehen, dass in den Jahrzehnten des kalten Krieges, als es in Polen und der Tschechoslowakei zur Systemstabilisierung der verhaßten kommunistischen Regimes notwendig war, das Feindbild Deutschland aufrechtzuerhalten, die Vertreibung systematisch geleugnet wurde.

Als ich mein erstes Buch über die Vertreibung im Jahre 1977 schrieb, hörte ich Kritik von polnischer und tschechoslowakischer Seite, weil ich das Reizwort Vertreibung verwendete, und nicht die Euphemismen Umsiedlung, Aussiedlung oder Transfer.

Inzwischen ist das Sowjetimperium zusammengebrochen. Aber die Propagandalügen und die Täter/Opfer Schablonen sind geblieben. Geblieben auch ist die Stalin-Grenze – jene unselige Oder-Neiße Linie, die Stalin in Potsdam aufdrängte. Mittlerweile hat Deutschland diese Grenze anerkannt und Nachbarschaftsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei geschlossen. Polen, Tschechien und die Slowakei sind von Deutschland in die Europäischen Union sogar willkommen geheißen geworden.

Ist das nicht grotesk, eigentlich surrealistisch ?

Wie ist es möglich oder vertretbar, dass Polen und Tschechen die Vertreibung der Deutschen immer noch rechtfertigen wollen und können? Wir wissen, dass die sog. ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien von der gesamten Weltgemeinschaft als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit angesehen werden. Slobodan Milosevic steht heute vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag – eben wegen seiner Vertreibungspolitik. Er wird sogar des Völkermordes angeklagt. Aber, seien wir ehrlich, war die Vertreibung der Deutschen nicht um vieles schlimmer als die sog. ethnischen Säuberungen in Jugoslawien?

Ich werde Ihnen den Text der Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948 nicht vorlesen. Aber es sei hier festgestellt, daß die Vertreibung der Deutschen die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllt, denn die Vertreiberstaaten haben eine rassistische Politik durchgeführt, in dem sie die Zerstörung der deutschen Volksgruppe bezweckten. Die Deutschen sollten eliminiert werden – durch Vertreibung, durch Verschleppung, durch Zwangsarbeit, durch Internierung, Krankheit und Hunger. Diejenigen, die der Vertreibung irgendwie entkamen, so z.B. in Oberschlesien, da man sie für die Kohleabbau brauchte, sie wurden assimiliert bzw. zwangspolonisiert. Ihre Identität, ihre Kultur, ihre Seele sollten sie aufgeben – das war der Preis des Überlebens.

Meine Damen und Herren, die Tragödie, welche sich damals vor 60 Jahren abspielte, war zweifellos eine Form des Völkermordes. Auch Dieter Blumenwitz und Felix Ermacora, gewiss zwei Grosse der Völkerrechtswissenschaft, haben es bereits vor vielen Jahren als Völkermord eingestuft.

Vertreibung und Verschleppung wurden auch im Artikel 49 der 4. Genfer Konvention von 1949 verboten, später durch die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen im Kodex der internationalen Verbrechen aufgenommen, und verboten erst jüngst in Artikel 7 und 8 des Statuts vom Rom des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC). Künftige Vertreibungen sind also unbedingt zu verhindern, und Politiker, die sie betreiben, sind zu verurteilen und zu bestrafen. Dies ist die noble Zielsetzung und Hoffnung des Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin, die von Erika Steinbach und Peter Glotz ins Leben gerufen wurde. Das Zentrum will dazu beitragen, Vertreibung als Mittel der Politik zu ächten, und das Recht auf die Heimat als fundamentales Menschenrecht zu behaupten.

Unverständlich bleibt die intransigente Haltung der polnischen und tschechischen Regierungen in dieser Frage. Die deutsche Regierung ist allerdings nicht ganz schuldlos an dieser Situation, denn, wenn ein Staat seiner Verpflichtung zum diplomatischen Schutz der eigenen Bürger nicht nachkommt, so fühlen sich die anderen Staaten in ihrer unmenschlichen Haltung bestätigt und werden sogar gestärkt. Mir ist es unverständlich, wie Polen und Tschechien in die Europäische Union aufgenommen werden konnten, ohne mit ihrer eigenen Vergangenheit konfrontiert worden zu sein, ohne vorher die Benes- und Bierut Dekrete abzuschaffen, ohne Bereitschaft zur Versöhnung.

Mir ist aber noch unverständlicher, warum die Bundesregierung nichts tut, um die Menschenrechte der Deutschen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen aktiv zu unterstützen. Ein Zeichen aus Berlin würde sicherlich in Prag bzw. in Warschau wahrgenommen. Aber es kommt kein Zeichen aus Berlin, und so können die polnischen und tschechischen Regierungen weiterhin die Menschenrechte von vertriebenen Deutschen verletzen – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. So z.B. hat der Menschenrechtausschuss in drei berühmten Fällen – Des Fours Walderode, Petzoldova und Czernin, die Tschechische Republik wegen Verletzungen der Artikel 14 und 26 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte verurteilt. Tschechien hat diese Beschlüsse bisher nicht in die Tat umgesetzt. Die Bundesregierung schweigt dazu.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was sucht ein Staat in der Europäischen Union, der die Beshlüsse des UNO-Menschenrechtsausschusses mißachtet? Aber vielleicht gibt es noch Hoffnung. Wir erinnern uns an den großen Papst Johannes Paul II, der als Bischof Karol Wojtyla von Krakau an der gemeinsamen Erklärung der polnischen und deutschen Bischöfe mitwirkte: „Wir vergeben und bitten um Vergebung“. Hoffnung auch aus der tschechischen Bischofskonferenz, die anlässlich 60-Jahre Kriegsende erklärte: „Es gilt eine Versöhnung mit unseren früheren Mitbürgern deutscher Nationalität und ihren Nachkommen anzustreben, die nach einem ungerechten Prinzip der Kollektivschuld vertrieben worden sind, wobei mit den Schuldigen auch Unschuldige gelitten haben.“

Meine Damen und Herren, liebe Schlesier. Wir müssen alle gegen dieses Prinzip der Kollektivschuld kämpfen. Wir müssen alle für den Respekt vor den Opfern - gleich, welcher Nationalität oder Glaubensrichtung - wirken, vor allem dafür, dass das Leiden eines Jeden, der gelitten hat, anerkannt wird.

Nun gibt es keinen Nobelpreis für das Opfersein. Es darf keinen Wettbewerb unter den Opfern geben ! Statt dessen gibt es eine kollektive Sittlichkeit, die uns alle verbindet, und die verlangt, dass wir die Menschen nicht in Opfer- und Täter-Kategorien aufteilen. Es gab Opfer und Täter bei den Deutschen, wie es auch Opfer und Täter bei den Polen, den Tschechen, den Franzosen, den Briten und auch bei uns den Amerikanern gab. Uns verbindet nun eine gemeinsame europäische Erbe, eine gemeinsame abendländliche Geschichte, und die gemeinsame Verpflichtung, die Menschenrechten zu achten und zu fördern.

Erlauben Sie mir, dass ich meine heutige Rede im Geiste der deutschen Dichtung beende, Dichtung im Sinne der Heimatliebe.

„Wo gehen wir denn hin?“ fragt Novalis – seine Antwort lautet „immer nach Hause“

Einer meiner lieblings- Dichter, Joseph von Eichendorff hat diese Sehnsucht zur Heimat wundervoll ausgedruckt:


„Die Luft ging durch die Felder,
Die Ähren wogten sacht,
Es rauschten leis die Wälder,
So sternklar war die Nacht.

Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.“

Ich danke Ihnen

Alfred de Zayas
Professor des Völkerrechts, DePaul University College of Law, Chicago, University of British Columbia, Vancouver, Institut Univesitaire de Hautes Etudes Internationales, Geneva School of Diplomacy, ehemaliger Sekretär des UN-Menschenrechtsausschusses General-sekretär, PEN International, Centre Suisse romande

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