GÖTTINGEN, IM SEPTEMBER 1979
SCHLUSSBERICHT AN DIE DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT
Und an das Institut für Völkerrecht der Univesität Göttingen
ZUM PROJECT WEHRMACHT-UNTERSUCHUNGSSTELLE
- Aufgabe
Am 1. Oktober 1975 übernahm die Deutsche Forschungsgemeinschaft
die Finanzierung des Projektes “OKW-Untersuchungsstelle für
Verletzungen des Völkerrechts”. Wie im Antrag des Instituts
für Völkerrecht der Universität Göttingen vom
20. Mai 1975 beschrieben, sollte die Tätigkeit der Wehrmacht-Untersuchungsstelle
(WUSt), einer Unterabteilung der Wehrmacht-Rechtsabteilung, kritisch
durchleutet und im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges
ausgewertet werden.
Diese Behörde wurde durch einen Erlass des Oberbefehlshabers
der Wehrmacht Generaloberst Wilhelm Keitel (Generalfeldmarschall,
Juli 1940) vom 4. September 1939 ins Leben gerufen. Sie war die
Nachfolgerin der “Militäruntersuchungsstelle für
Verletzungen des Kriegsrechts” im Preussischen Kriegsministerium
1915-1919 (nur ein Teil des Aktenbestandes dieser Behörde
ist noch im Bundesarchiv-Militärarchiv erhalten, unter Signatur
PH 2/25-35), deren Akten von einem Reichstagsausschuss 1919-1927
ausgewertet wurden. Daraus entstand die amtliche 5-bändige
Veröffentlichung Völkerrecht im Weltkrieg (herausgegeben
von Reichsminister Dr. Johannes Bell als Dritte Reihe im Werk
des Untersuchungssausschusses der Verfassunggebenden Deutschen
Nationalversammlung und des Deutschen Reichtages, Berlin 1927).
Nach dem Zweiten Weltkrieg galten die Akten der WUSt zunächst
als vernichtet. Sie sind aber 1945 von amerikanischen Truppen in
Torgau an der Elbe und in Langensalza, Thüringen, beschlagnahmt
und nach Amerika transportiert worden. Ab 1968 wurden sie
an die Bundesrepublik zurückgegeben. Es handelt sich um 226
Aktenbände, die im Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg
(Signature RW 2/v. 15-241) lagern. Eine kritische wissenschaftliche
Auswertung dieses juristischen aber auch hochpolitischen Bestandes wurde
vom Bundesarchiv bisher nicht vorgenommen. Auf die Frage des Abgeordneten
Heinrich Windelen (CDU) im Bundestag:
“Trifft es zu, dass die teilweise erhaltenen Akten der seit 1939 tätigen
Sammelstelle für alliierte Kriegsverbrechen bei der Rechtsabteilung des
Oberkommandos der Wehrmacht bisher nicht wissenschaftlich aufgearbeitet und – sowie
ihr Inhalt für beweiskräftig gehalten wird – veröffentlicht
worden sind?”
Antwortete am 14. November 1974 der Parlamentarische Staatssekretär
Dr. Jürgen Schmude (SPD):
“Zur Zeit beschäftigt sich ein amerikanischer Wissenschaftler mit
der Auswertung dieser Unterlagen. Eine wissenschaftliche Aufbereitung und Veröffentlichung
durch das Bundesarcbhiv ist – heute wie in der Zeit früherer Bundesregierungen – nicht
vorgesehen” (Bundestagsprotokolle – 7. Wahlperiode, 131. Sitzung,
14. November 1975, S. 8943).
Nach dieser Anfrage von Heinrich Windelen wurde ich gebetten, vor
dem Staatssekretär Dr. Siegfried Fröhlich (beamteter
Staatssekretär, parteilos), im Bundesminiserium, am 24. Januar
1975 über den Umfang und die Bedeutung des Aktenbestandes
zu referieren. Danach folgten persönliche Gespräche mit
dem Präsidenten des Bundesarchivs, Professor Dr. Hans Booms,
der die Auswertung des Aktenbestanden durch eine Gruppe ausländischer
Wissenschaftler befürwortete.
Das Hauptziel dieser Auswertung lag darin, den Stellenwert des
Aktenbestandes, d.h. die Glaubwürdigkeit der WUSt-Ermittlungen,
festzustellen. Bei der WUSt handelte es sich um eine Gruppe von
Militärrichtern, die die Aufgabe erhalten hatten,
“die von den gegnerischen Militär und Zivilpersonen gegen
deutsche Wehrmacht-angehörige begangenen Verstösse gegen das Völkerrecht
festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in
dieser Hinsicht erhobenen Anschuldigungen aufzuklären.” (Heeresverordnungsblatt 1939,
Teil C, Blatt 26, Seite 310 vom 15. September 1939. Siehe auch Aussage des
Ministerialdirektors Dr. Rudolf Lehmann im OKW Prozess (Fall XII), Protokoll
S. 7729).
Die Unabhängigkeit oder Weisungsgebundenheit der WUSt bei der Durchführung
dieser Aufgabe musste zunächst geprüft werden. Zu diesem Zweck diente
vor allem eine Durchleuchtung ihrer Arbeitsweise. Anhand des vom Bundesarchiv
zugänglich gemachten Materials wurden die Schwerpunkte der Arbeit der
WUSt und eine Reihe repräsentativer Fälle herausgearbeitet. Diese
Fälle wurden durch Befragungen der Richter, der Zeugen und manchmal auch
der Opfer auf ihre Verlässlichkeit überprüft und bestätigt.
Im Hinblick auf die 22-bändige Dokumentation Zur Geschiche
der Deutschen Kriegsgefangenen, herausgegeben von Professor
Dr. Erich Maschke, den wir auch befragten, wurde das Geschehen
in den Kriegsgefangenenlagern nicht näher untersucht, obwohl
die Akten der WUSt zusätzliches Material zu diesem Thema liefern,
die von der Maschke-Kommission nicht berücksichtigt werden
konnten, zumal diese ihre Arbeit weitgehend schon abgeschlossen
hatte, als die Akten der Wehrmacht-Untersuchungsstelle aus Amerika
nach Deutschland zurückkamen. Eine ausführliche
Betrachtung der Kriegsgefangenenschicksale war ohnehin nicht beabsichtigt. Der
Schwerpunkt dieses Projektes bestraf eine Untersuchung der Verfahrensweisen
der WUSt, die sich nur am Rande mit dem Geschehen in den Kriegsgefangenenlagern
bechäftigte und überwiegend mit Kriegsrechtsverletzungen
im Felde zu tun hatte.
- Durchführung des Projektes
Im Frühjahr 1974, bei den Vorarbeiten für mein Buch Die
Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen (C.H.Beck,
München 1977), bin ich auf die Akten der Wehrmacht-Untersuchungsstelle
im Bundesarchiv gestossen. Ich habe ihre Relevanz und Brisanz
sofort erkannt und die Notwendigkeit einer Auswertung mit dem
Institutsdirektor Professor Dr. Dietrich Rauschning diskutiert. Dies
führte zum Institutsbeschluss, einen Antrag an die
DFG zu stellen, der auch von meinem Doktorvater Professor Dr.
Richard Nürnberger unterstützt wurde.
Der von Professor Rauschning im Mai 1975 gestellte Antrag wurde
von der DFG genehmigt und die Arbeit konnte ab 1. Oktober 1975
mit der Hilfe einer Archivarin, Frau Adler, und eine Schreibkraft,
Frau Karin Jung, fortgesetzt werden. Im Januar 1976 kam ein englischer
Mitarbeiter nach Göttingen, der aber aus persönlichen
Gründen bereits im April 1976 nach England zurückkehrte. Im
März 1976 konnte ein holländischer Mitarbeiter, Dr. Walter
Rabus, Akademischer Oberrat am Seminar für Völkerrecht
der Universität Amsterdam gewonnen werden. Zusammen
mit ihm führte ich die Aktenauswertung und Zeugenbefragungen
bis Oktober 1976 weiter, als Dr. Rabus seine Lehrtätigkeit
in Amsterdam wieder aufnehmen musste. Im November 1976 verbrachte
ich 2 Wochen im Public Record Office, London, wo ich britische
Untersuchungen über britische Kriegsrechtsverletzungen (u.a. über
die Versenkung des deutschen Lazarettschiffes “Tübingen”)
auswertete. Im Dezember 1976 fuhren Dr. Rabus und ich eine
Woche in die Schweiz, um dort im Bundesarchiv-Bern die Schutzmachtpapiere,
die gerade von Washington und London freigegeben worden waren,
mit den deutschen Unterlagen zu vergleichen.
Ausser den Akten der WUSt werteten ich und Dr. Rabus die einschlägigen
Akten aus den Beständen des Wehrmachtführungsstabes (Bundesarchiv-Militärarchiv,
RW 4), der Heeressanitätsinspektion (BA-MA, H 20), Fremde
Heere Ost (BA-MA, H3) und mehrere Kriegstagebücher aus. Neben
Archivbesuchen in Freiburg und Koblenz haben wir auch im Göttinger
Stadtarchiv gearbeitet, denn das Bundesarchiv hat freundlicherweise
die Akten zur Auswertung in Göttingen freigegeben und an das
Stadtarchiv/Göttingen verschickt. Dadurch wurden die Kosten
für einen längeren Aufenthalt in Freiburg vermieden.
Am 14./15. Januar 1977 fand am Institut für Völkerrecht
der Universität Göttingen ein Symposium unter Beteiligung
von 22 Personen – Historikern, Völkerrechtlern, Archivaren,
ehemaligen Richtern und Zeitzeugen—statt. Im Symposium
wurden die Teilnehmer über das Stadium der Forschung informiert,
und ich habe unsere fundamentalen Sorgen artikuliert, u.a. über
die Unvollständigkeit des Aktenbestandes, über die Glaubwürdigkeit
der Akten überhaupt, über die Unabhängigkeit oder
Weisungsgebundenheit der Richter, über die notwendiger Trennung
zwischen richterlichen Ermittlungen und Goebbelsscher Propaganda, über
die Verwendung der Akten damals und heute, über die Gefahren
der Exkulpierung durch Vergleich, über die Unzulässigkeit
der Aufrechnung mit Nazi-Verbrechen. Die Teilnehmer haben
wichtige Impulse zum Fortgang des Projektes gegeben und auf die
Notwendigkeit hingewiesen, die einschlägige Literatur zu berücksichtigen,
nicht-deutsche Untersuchungen über Kriegsverbrechen im Sinne
des audiatur et altera pars in Betracht zu ziehen, daher
um die Notwendigkeit, ausländische Archive zu besuchen und
dort die alliierte Reaktionen auf deutsche diplomatische Protestnoten
zu studieren und den Schutzmachtverkehr durchzusehen. Man
hat das Fehlen von Akten betreffs WUSt-Ermittlungen über deutsche
Kriegsverbrechen angesprochen, sowie das Fehlen von Unterlagen über
das Wissen oder Nicht-Wissen bei den WUSt-Mitarbeitern über
den Holocaust. Die Arbeitsgruppe sollte die Arbeit fortsetzen
und dabei die Dokumente der Nürnberger Prozesse miteinbeziehen.
Anwesend beim zwei-tägigen Colloquium waren:
Professor Dr. Hans Booms, Präsident, Bundesarchiv Koblenz
Dr. Friedrich Christian Stahl, Direktor, Bundesarchiv-Militärarchiv
Freiburg
Professor Dr. Dietrich Rauschning, Direktor des Instituts für
Völkerrecht, Göttingen
Professor Dr. Gottfried Zieger, Co-Direktor des Instituts für
Völkerrecht, Göttingen
Professor Dr. Volkmar Götz, Co-Direktor des Instituts für
Völkerrecht, Göttingen
Professor Dr. Richard Nürnberger, Philosophische Fakultät
der Universität Göttingen
Professor Dr. Andreas Hillgruber, Universität Köln, DFG
Gutachter
Professor Dr. Ignaz von Seidl-Hohenveldern, Universität Köln,
DFG Gutachter
Dr. habil. Edzard Schmidt-Jörtzig, Universität Göttingen
Dr. Norbert Pelzer, Institut für Völkerrecht, Göttingen
Dr. Jörn Ipsen, Institut für Völkerrecht, Göttingen
Dr. Ernst Martens, Institut für Völkerrecht, Göttingen
Dr. Helmut Wolff, Max-Planck Institut für Geschichte, Göttingen
Dr. Alfred de Zayas, Rechtsanwalt, New York
Dr. Walter Rabus, Universität Amsterdam
Ministerialrat a.D. Dr. Horst Reger, Bad Godesberg, ehemaliger
WUSt-Mitarbeiter und persönlicher Referent des Chefs der Wehrmacht-Rechtsabteilung
Dr. Rudolf Lehmann
Rechtsanwalt Dr. Alphons Waltzog, Berlin, ehemaliger WUSt-Mitarbeiter
Admiral a.D. Karl Smidt, Rendsburg, ehemaliger Zeuge für die
WUSt
Rechtsanwalt Helmut Sieber, ehemaliger Richter für die WUSt
Botschafter a.D. Dr. Hasso von Etzdorf, ehemaliger Vertreter des
Auswärtigen Amtes beim Oberkommando des Heeres
Oberst a.D. Erich Lorenz, Bochum (Zeitzeuge)
Dr. med. Rudolf Burkhardt, Millstadt (Zeitzeuge)
Die drei Zeugen, deren Aussageprotokolle in den WUSt- Akten vorliegen,
sowie ein Heeresrichter, ein Marinerichter und ein Luftwaffenrichter
hatten Gelegenheit, die Methodik der Vernehmung und der Beweissicherung zu
beschreiben , wobei sie den Inhalt der Vernehmungen bestätigt
haben. Die anwesenden Historiker und andere Teilnehmer haben
daraufhin Fragen an die Richter und an die Zeugen gestellt, um
dabei die Verfahrensweisen der WUSt näher erklärt zu
bekommen. Schliesslich befürworteten alle Teilnehmer eine
Veröffentlichung des Schlussberichtes, möglichsts gleichzeitig
in deutscher und englischer Sprache.
Im Jahre 1977 kam ich den Empfehlungen des Symposiums nach und
vertiefte die Forschung durch die Auswertung von anderen Beständen. Es
wurden vor allem Akten des Amtes “Auslands-Abwehr” (BA-MA,
RW5) und weitere Bestände der Heeressanitätsinspektion
und des Wehrmachtführungsstabes ausgewertet. Mit eigenen Mitteln
fuhr ich ein zweites Mal nach Bern zum Bundesarchiv, um die Schutzmachtpapiere
Frankreichs einzusehen, die erst im Herbst 1977 freigegeben worden
waren. Später flog ich mit eigenen Mitteln nach Washington
zu den National Archives, um die deutschen Protestnoten und die
amerikanischen Untersuchungen vor allem über die amerikanische
Beschiessung von Lazaretten und Lazarettzügen zu vergleichen.
Im Oktober 1977 waren die durch die DFG zur Verfügung gestellten
Mittel weitgehend erschöpft. Mein Projekt wurde deshalb vorübergehend
aus Mitteln des Instituts für Völkerrecht der Universität
Göttingen finanziert.
Im Frühjahr 1978 entsand ein erster Entwurf des Buches von
etwa 600 Seiten. Dr. Rabus kam zwei Wochen nach Göttingen,
um das Manuskript zu besprechen. Da Deutsch nicht meine Muttersprache
ist, wurde ein junger deutscher Historiker, Klaus Neitman, Göttingen,
mit der stilistischen Überarbeitung des Manbuskripts betraut.
Daraus entwickelte sich eine fruchtbare Zusammenarbeit, da Herr
Neitmann wertvolle Vorschläge machte, die die Gliederung,
Ergänzung und Straffung des Manuskriptes betrafen. Daraufhin überarbeitete
ich das Manuskript im Sommer 1978 und legte es mehreren Teilnehmern
des 1977er Symposiums vor, u.a. den Professoren Andreas Hillgruber,
Ignaz Seidl-Hohenveldern, sowie auch Dr. Helmut Wolff und Dr. Hans
Gunther Seraphim.
Am 10. Oktober 1978 fand eine Arbeitsbesprechung am Institut für
Völkerrecht statt, an der Dr. Seraphim, Dr. Wolff, Herr Neitmann,
Professor Rauschning und ich teilnahmen. Die Empfehlungen der Teilnehmer
wurden in einem neuen Entwurf in die Tat umgesetzt. Das Schlusssymposium
fand am 30. November 1978 an der Universität Köln statt,
unter Beteiligung der Herren Professoren Seidl-Hohenveldern, Hillgruber,
Rauschning, und vom Direktor Dr. Stahl vom Bundesarchiv-Militärarchiv,
Dr. Walter Rabus, Klaus Neitmann und mir statt. Ich habe
das vorläufige Manuskrift präsentiert und wir haben es
vor allem nach der Methodik besprochen und mit einigen Verbesserungen
genehmigt. Die Teilnehmer am Schlusssymposium haben
die Veröffentlichung der Endfassung befürwortet, wenn
sich ein Verlag fände, der die Thematik annehmen würde,
wobei Wert darauf gelegt wurde, dass es unbedingt ein wissenschaftlicher
Verlag sein soll.
Auch nach diesem Symposium bemühte ich mich, zusätzliches
Material zu gewinnen. Im Dezember 1978 und Januar 1979 flog ich
aus eigenen Mitteln nach Washington, um erneut in den National
Archives zu forschen. Das endgültige Manuskript wurde schliesslich
im April 1979 vom Verlag Langen-Müller zur Veröffentlichung
angenommen und wird voraussichtlich im November 1979 erscheinen.
- Die geleistete Arbeit
Die Aufgabe, eine Behördeneschichte über die WUSt zu
schreiben, erwies sich schwieriger als ursprünglich vorausgesehen.
Das Haupthindernis lag darin, dass die Akten der WUSt unvollständig
sind. Es fehlt vor allem ein Grossteil der dienstlichen Korrespondenz
und jeder Überblick über die Organisation der Behörde. (Das
Bundesarchiv-Militärarchiv teilte am 7. Februar 1977 mit: “Leider
besitzt das Militärarchiv keinen Aktenplan der Wehrmacht-rechtsabteilung,
so dass auch kein Überblick über die Gliederung des dort
erwachsenen Schriftgutes gegeben werden kann.”) Aus
einem Telefonvereichnis des Oberkommandos der Wehrmacht konnte
der Stand vom 1. Juni 1943 ermittelt werden (Eine eidesstattliche
Erklärung vom 18. November 1946 von Ministerialdirektor Dr.
Rudolf Lehmann, Chef der Wehrmachtrechtsabteilung enthält
eine partielle Gliederung. Nürnberg Dokument NOKW-397). Es
fehlt aber jede Unterlage über die Dienstreisen der WUSt-Angehöringen, über
den Umzug der Behörde nach Torgau und Langensalza, und über
die Auflösung der Behörde im April 1945 in Freising.
Ein Teil der dienstlichen Korrespondenz der WUSt sowie Abschriften
der Zeugenvernehmungen wurden in den Beständen des Wehrmachtführungsstabes,
des Amtes “Auslands-Absehr”, der Heeres-Sanitätsinspektion
und des Auswärtigen Amtes gefunden. Ohne eine Auswertung dieser
Bestände und ohne die intensive Auseinandersetzung mit den
Richtern und Zeugen wäre die gesetzte Aufgabe, eine Behördengeschichte
zu schreiben, kaum möglich gewesen. u.a. über die Trennung
zwischen richterlichen Ermittlungen und Goebbelsscher Propaganda, über
die Gefahren der Exkulpierung durch Vergleich, über die Unzulässigkeit
der Aufrechnung mit Nazi-Verbrechen.
- Befragung von Zeugen und Richtern
Dr. Rabus und ich haben nicht nur die einschlägigen Aktenbestände
ausgewertet. Wir bemühten uns festzustellen, ob die Betroffenen
noch nähere Auskünfte geben konnten. Allerdings erwies
sich die Ermittlung der Zeugen und Richter langwieriger als zunächst
erhofft. Eines der Haupthindernisse lag daran, dass zuviele Zeugen
und Richter nicht mehr lebten. Viele waren bereits im Krieg gefallen.
Andere sind inzwischen verstorben. Doch gelang es uns, noch rund
300 Zeugen, Richter, Protokollfürer, Ic Offiziere, Mitglieder
des Auswärtigen Amtes und andere Wissensträger zu befragen.
Die Deutsche Dienstsstelle in Berlin (früher Wehrmacht-Auskunftstelle)
besitzt in ihren Karteien Unterlagen über Millionen ehemaliger
Soldaten der Wehrmacht und Waffen-SS. Mit ihrer Hilfe konnte
festgestellt werden, ob die Personen, die in den Akten der WUSt
vorkommen, tatsächlich an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, die
in den Vernehmungsprotokollen der WUSt angegeben sind, verwundet
oder getötet wurden. Von wenigen Ausnahmen
abgesehen, die sich durch falsche Einordnung oder Verlust
von Unterlagen erklären lassen, konnten auf diese Weise etwa
600 Namen ermittelt werden. Viele waren bereits verstorben. Eine
Anzahl lebt heute in der DDR. Im Hinblick auf die politische Situtation
und auf mögliche Konsequenzen für die zu befragenen Personen
haben wir davon abgesehen, schriftliche oder persönliche Befragungen
in der DDR vorzunehmen. Einige Zeugen sind nach dem Kriege ins
Ausland ausgewandert und konnten deswegen, ausser in drei Fällen,
nicht mehr aufgefunden werden, weil z.B. in den Vereinigten Staaten
und Kanada keine Anmeldepflicht besteht.
Eine Anzahl noch lebender Richter konnte durch die Vereinigung
der ehemaligen Heeres-, Marine- und Luftwaffenrichter ermittelt
werden. Wie zu erwarten war, sind weit über die Hälfte
aus Altersgründen bereits verstorben. Die Suche nach Zeugen
war des öfteren mit noch grösseren Schwierigkeiten verbunden,
weil sie mehrfach in der Bundesrepublik umgezogen waren. Öfters
stammten die Adressen in der Kartei der Deutschen Dieststelle aus
der Kriegszeit. Leichter gestaltete sich die Suche nach denjenigen
Soldaten, die Anspruch auf eine Kriegsbeschädigungsrente hatten,
da sie über die Versorgungsämter ermittelt werden konnten; dazu
gehörten u.a. verletzte Soldaten, deren Verletzungen in den
eidlichen Protokollen der WUSt festgehalten wurden. Ehemalige
Mitglieder des Auswärtigen Amtes wurden mit Hilfe ihrer Behörde
gefunden. Bei Richtern und Zeugen, die aus dem Osten stammten,
halfen auch die Heimatortskarteien. Auf den Krieg zurückgehende
freundschaftliche Kontakte sparten viel Zeit bei der Ermittlung
zusätzlicher Personen. Manchmal haben ehemalige Militärrichter
nach dem Kriege einen Briefwechsel mit ihren damaligen Protokollführern
oder mit einzelnen Zeugen unterhalten.
Erst nach diesen umfangreichen Vorarbeiten konnte mit der Befragung
begonnen werden. Dabei tauchte die Schwierigkeit auf, dass
viele Zeugen und einige Richter dem Projekt misstrauisch oder ablehnend
gegenüberstanden. Diese Zurückhaltung liefert auch eine
Erklärung für das Schweigen der Zeugen und Richter nach
dem Zweiten Weltkrieg. In über 34 Jahren ist kein Buch und
auch kein Artikel über die WUSt veröffentlicht worden,
obwohl einige tausende Richter und Zeugen den Krieg überlebt
haben und ihre persönlichen Erfahrungen hätten schildern
können. Auf diesen Tatbestand angesprochen, gaben sie folgende
Gründe für ihr Schweigen an: 1) Die psychologische
Notwendigkeit, das Gräuel des Krieges zu vergessen; 2) die
Arbeitsbelastung, ein neues Leben aufzubauen; 3) das Ohnmachtsgefühl,
allein zu sein; 4) das Fehlen von Akten der WUSt, womit sie ihre
Schilderungen hätten stützen können; 5) Befürchtungen
vor Vergeltungen auf Verwandte in der DDR; 6) Befüchtungen,
keine Einreiseerlaubnis in die DDR zu bekommen; 7) Schweigepflicht über
dienstliche Angelegenheiten; 8) Sorge über mögliche Nachteile
für ihre Familien bzw. Kinder; 9) persönliche Überzeugung,
dass die National-sozialisten so viele Kriegsverbrechen begangen
hatten, dass sie nun keine Anschuldigungen gegen andere erheben
durften; 10) Befüchtung, als “ewig gestrige” beschimpft
zu werden.
Die Mitarbeiter der Kern-gruppe der WUSt haben alle den Krieg überlebt:
Oberkriegsgerichtsrat d.Res. Johannes Goldsche, Leiter der WUSt
Feldkriegsgerichtsrat Dr. Martin Heinemann,
Oberkriegsgerichtsrat d. Res. Dr. Hermann Huvendick,
Kriegsgerichtsrat d. Res. Dr. Lothar Schöne,
Kriegsgerichtsrat der Luftwaffe Dr. Karl Hofmann,
Kriegsgerichtsrat Dr. Eugen Dorfmüller.
Keiner hat darüber geschrieben. Ausser Dr. Karl Hofmann
und Dr. Eugen Dorfmüller, die wir ermittelt und befragt
haben, sind die übrigen WUSt-Mitglieder bereits verstorben. Um
mehr über die verstorbenen Mitglieder zu erfahren, wurden
zunächst die Personalakten im Bundesarchiv- Zentralnachweisstelle gesucht.
Leider gibt es nur noch die Personalakte des Leiters Johannes Goldsche
und des Mitarbeiters Dr. Lothar Schöne. Nähere
Auskünfte über Schöne gab seine Witwe, Getrud Schöne.
Nähere Auskünfte über Goldsche waren schwieriger
zu bekommen, da siene Frau verstorben und das Ehepaar kinderlos
war. In der Hoffnung, an den schriftlichen Nachlass heranzukommen,
wurde im Bundesarchiv vergeblich danach gesucht. Später
ermittelte ich den Testaments-vollstrecker, der ein enger Freund
Goldsches seit 1934 war. Bilder von allen Mitgliedern der Untersuchungsstelle
sowie auch der verschiedenen Dienstgebäuden sind gesichert
worden und werden im Buch demnächst veröffentlicht.
Die meisten Zeugenvernehmungen in den WUSt-Akten wurden aber nicht
durch die Handvoll WUSt-Angehörige durchgeführt, sondern
durch die etwa 2000 Heeres-, Marine- und Luftwaffenrichter im Felde.
Daher war es notwendig, eine möglichst grosse Anzahl ehemaliger
Militärrichter anhand ihrer damaligen Vernehmjungsprotokolle
zu befragen. Durch die Hilfe der Verbande der ehemaligen Militärrichter
konnten sehr viele Richter ermittelt werden.
- Erinnerungsvermögen der Richter
Wir haben rund 150 ehemalige Militärrichter befragt. Ein
Grossteil von ihnen konnte sich an die Vernehmungen gut erinnern,
vor allem wenn es sich um erhebliche Kriegsrechtsverletzungen handelte.
Einige charakteristische Äusserungen lauten: “Das
obige Protokoll und seine linke Unerschrift stammen einwandfrei
von mir, ich habe die Vernehmungen des Unteroffizieres Kirchner
noch in Erinnerung …” (Brief von Kriegsgerichtsrat
Wulle vom 11. Januar 1977); “An die Verbrechen in Subrasel
Bei Bialystok erinnere ich mich genau. Die Empörung unter
den Divisionsangehöringen war sehr gross.” (Brief von
Kriegsgerichtsrat Dr. Ernst Kandt vom 1. Oktober 1976).
Am besten erinnerten sich natürlich die Richter, wenn sie
selbst das Geschehene miterlebt, oder wenigsten die Toten oder
Verletzten nachträglich gesehen hatten. Ein Tieffliegerangriff
auf ein Lazarett und die Besichtigung verstümmelter Leichen
hinterliessen auf die daran Beteiligte meistens einen bleibenden
Eindruck. Kriegsgerichtsrat Willi Koch äusserte sich bei der
Verifizierung einer Vernehmung über die Ermordung von 70 deutschen
Kriegsgefangenen: “Die zugrundeliegende bedrückende
Amtshandlung hat sich mir besonders eingeprägt.” (Brief
von Rechtsanwalt Willi Koch vom 3. Januar 1977). Ähnlich
erklärte Kriegsgerichtsrat Max von Knoblauch zu Hatzbach über
die Vernehmung des Zeugen Dr. Werner Gericke, Chirug am Hauptverbandsplatz
in Watolino, der über einen russischen Überfall und über
die Ermordung von 20 schwerverwundeten deutschen Soldaten berichtete
: “Der Inhalt entspricht auch meiner heutigen zuverlässigen
Erinnerung an die damalige Schilderung des Zeugen. Seine Vereidigung
zeigt mir, dass kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen
bestanden. Der Vorgang lag allerdings damals schon 3 Monate zurück.
Er war mir jedoch schon Mitte Juli 1942 bekannt geworden, als ich
als Leutnant der Reserve zur Aufklärungsabteilung 33 kommandiert
war. Als Ordonanzoffizier war ich mehrfach auf das Fahrzeug des
unterstellten Leutnants von Kleist angewiesn und wiederholt länger
mit ihm zusammen. Dabei erfuhr ich den Hergang natürlich in
allen Einzelheiten. Die eigene Truppe war damals ausserordentlich
bitter. Das hat mir später Anlass gegeben, als Rechtsberater
der Bundeswehr im Offiziersunterricht den Vorfall als Beispiel
dafür zu verwenden, dass der Vorgesetzte auch bei solchen
Vorkommnissen seine Untergebenen fest in der Hand behalten muss
und keine Vergeltunsakte dulden darf. Dadurch blieb meine Erinnerung
besonders erhalten.” (Brief vom 25. September 1976).
Richter, die Tagebuch geführt oder Notizen aus der Kriegszeit
bewaht haben, konnten sich argrund dieser schriftlichen Unterlagen
genau an die Vernehmungen erinnern. So bestätigen z.B. die
Kriegsgerichtsräte Walter Hoffmann, Dr. Hans Georg Jeremias
und Dr. Horst Reger ihre damaligen Vernehmungen.
Richter, die sich auf keine Tagebucheintragungen stützen oder
nicht selbst ein Geschehen bezeugen konnten, haben öfter Vernehmungen
vergessen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Kriege keine besondere
Rolle gespielt hatten. Kriegsberichtsrat Eberhard Baring erklärte: “Auch
nach dem Lesen kommt mir nur eine ganz schwache und ungenaue Erinnerung,
so dass ich die Richtigkeit des Inhalts der Vernehmungsprotokolle
nicht bestätigen kann. Nun aberkann ich Ihnen bestätigen,
dass die Niederschirften nach Form, Art, Wortlaut, Stil, Gestaltung,
Fassung und Unterschrift echt sind, und dass es bei mir keinen
Zweifel gibt, dass ich die Protokolle, so wie sie vorliegen, damals
gefertigt habe … dass ich mich heute an die einzelnen Fälle
inhaltlich nicht mehr erinnern kann, liegt sicher an dem Zeitablauf
von mehr als 30 Jahren … als Richter hat man fast täglich
zu vernehmen und darüber Niederschriften zu fertigen … dass
man in der Fülle den Einzelfall wieder vergisst.” (Brief
von Eberhard Baring vom 9. November 1976).
In solchen Fällen genügte es, wenn der Richter seine
Unterschrift wiedererkannte und bestätigte, dass er tatsächlich
Richter bei der genannten Division zu dem fraglichen Zeitpunkt
gewesen war. Über die Echtheit des ihm vorgelegten Protokolls
erklärte Dr. Otto Mackel: “Die obige Unterschrift
erkenne ich als die meinige an. Desgleichen die ordnungsgemässe
Aufnahme des obigen gerichtlichen Protokolls, dessen Inhalt der
dmaligen Aussage des Zeugen voll entspricht. Ich kann noch ergänzen,
dass der Unteroffizier Schapner, der auch noch lebt, damals mir
als mein ständiger Protokollführer in dieser Zeit wohl
bekannt ist und ich auch dessen Unterschrift kenne und anerkenne”.
(Protokoll des Gesprächs mi Dr. Mackel am 10. November 1975,
S. 11).
Das Erinnerungsvermögen der Richter ist in einigen Fällen
deutlich dadurch bewiesen worden, dass sie sich an Vernehmungsprotokolle
erinnerten, die wir noch nicht gelesen hatten aber später
in den Akten tatsächlich fanden. So erklärte Dr.
Mackel: “Als wir nach dem Polenfeldzug in der Eifel lagen,
habe ich als beauftragter Richter der Division im Auftrag der Wehrmachtrechtsabteilung
des Oberkommandos der Wehrmacht einen Offizier unserer Division,
den damaligen Oberleutnant Udo Ritgen über seine Erlebnisse
in einer kurzen Kriegsgefangenschaft bei den Polen vernommen.” (Ebenda,
S. 6 des Protokolls). Aufgrund der dann später vorliegenden
Vernehmungen des Oberleutnats Ritgen konnte dieser aufgesucht und über
die Vernehmung befragt werden. Auch Kriegsgerichtsrat Dr. Hans
Georg Jeremias erinnerte sich an einen Fall, über den zum
Zeitpunkt des Gespräches noch keine schriftlichen Unterlagen
gefunden worden waren. Er konnte den Fall ziemlich genau schildern,
denn er hatte darüber Tagebucheintragungen. Dabei handelte
es sich um die Vernehmung des Leutnants Gerhard Kühne, die
einige Monate später von uns in den Akten wohl gefunden wurde.
- Erinnerungsvermögen der Zeugen
Es ist bei Richtern nicht selten vorgekommen, dass sie sich nach über
30 Jahren an die Einzelheiten der Vernehmungen nicht mehr erinnern
konnten. Die befragten Zeugen erinnerten sich hingegen an den jeweiligen
Fall und meistens auch an die Einzelheiten. Mehre Zeugen waren
sogar in der Lage, ergänzende Einzelheiten und Bildmaterial über
die beschriebenen Fälle zur Verfügung zu stellen.
Als das Projekt im Kreis der Taditionsemeinschaften und Marineverbände
bekannt wurde, meldeten sich auch weitere Zeugen, die über ähnliche
Vorkommnisse berichteten. Viele höhere Marineoffiziere bekundeten,
dass sie als Schiffbrüchige beschossen worden waren. Über
Erschiessung deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion gingen
auch zahlreiche Berichte ein. In Fussnoten des Buchmanuskripts “Wehrmacht
Untersuchungsstelle” ist vereinzelt darauf Bezug genommen
worden.
- Ausländische Zeugen
Um die Angaben von deutschen Zeugen zu prüfen, wurde versucht,
ausländische Zeugen zu ermitteln, die die Angaben deutscher
Zeugen eventuell hätten bestreiten können. Nachforschungen
im Public Record Office in London und Korrespondenz mit dem Ministry
of Defence, Naval Historical Branch, ergaben den Namen des Kapitäns
des britischen U-Bootes Roqual, das den griechischden
Motorsegler Osia Paraskevi am 12. Mai 1941 im Mittelmeer
versenkte. Nach den beeidigten Aussagen der sechs griechischen Überlebenden
beschossen die Engländer vier deutsche Schiffbrüchige
und töteten sie. Im Kriegstagebuch des HMS Rorqual liest
man nur, dass es keine deutschen Überlebenden gab. Eine Anfrage
vom 9. Februar 1979 an den Kommandanten des britischen U-Bootes
wurde bis heute (7. September 1979) nicht beantwortet.
Zahlreiche Besatzungsmitglieder der britischen Narvik-Zerstörer,
die u.U. bei der Beschiessung deutscher Schiffsbrüchiger am
13. April 1940 beteiligt waren, wurden anlässlich eines Treffens
in Bremerhaven im Mai 1976 befragt. Das Thema wurde als unhöflich
empfunden und die Befragung erbrachte keine Ergebnisse ausser den
vagen Hinweis “Krieg ist Krieg”, und dass wir heute
gute Freunde und Verbundete sind.
Erst nach Veröffentlichung dieser Studie ist zu erwarten,
dass sich Zeugen melden werden, die den Inhalt der deutschen Protokolle
bestreiten und in einzelnen Fällen vielleicht widerlegen werden.
- Zusammenfassende Würdigung
Es galt bei dieser Untersuchung festzustellen, ob die Akten der
WUSt eine verlässliche Quelle darstellen, oder ob sie von
den Übertreibungen der Goebbels’schen Propaganda nicht
zu trennen sind. Wir waren bemüht, einen Gesamteindruck aus
den Akten zu gewinnen, und eine möglichst grosse Anzahl der
in den Akten vorkommenden Personen zu hören. In keinem Fall
konnte ein fiktiver Zeuge oder Richter festgestellt werden. In
keinem Fall versuchte sich ein Richter von seinen damaligen Handlungen
zu distanzieren, in keinem Fall hat ein Zeuge seine damaligen Aussagen
zurückgenommen oder behauptet, sie seien unter Zwang zustande
gekommen. Es wäre leichtfertig anzunehmen, dass jeder Zeuge
oder Richter seine damalige Aussage heute nur pro forma bestätigte.
Wenn Meineid oder Urkundenfälschung vorgelegen hätte,
wäre damit zu rechnen gewesen, dass wenigstens einige Beteiligten
unter Berufung auf einen Befehlsnotstand heute ihre damaligen Bekundungen
verwerfen würden. Dies ist aber nicht geschehen.
Es ist natürlich trotzdem möglich, dass unter den protokollierten
und beschworenen Aussagen einige auf Irrtum, Täuschung oder
Lüge beruhen, aber nach einer kritischen Untersuchung der
vorhandenen Aktenbestände der WUSt ist die Annahme einer planmässigen
Verfälschung der Akten ausgeschlossen. Die Bereitschaft der
damaligen Zeugen, ihre Aussagen heute wieder zu beeiden, sowie
die Anerkennung ihrer Protokolle durch die ehemaligen Richter lassen
sich nicht beiseite schieben. Wichtig erscheint ausserdem, dass
die Vernehmungen nicht durch ein- und dieselbe Kommission, die
die Auswahl und Inhalt der Aussagen hätte lenken können,
sondern durch Hunderte wechselnder Richter erfolgte. Wenn z.B.
im Russlandfeldzug eine grosse Reihe verschiedener Amtspersonen
Bekundungen von Hunderten von Zeugen in eidlichen Protokollen aufnehmen,
so ist die Wahrscheinlichkeit der angegebenen Tatbestände
höher einzuschätzen, als wenn nur einzelne Richter und
Zeugen an der Untersuchung beteiligt gewesen wären.
Ein grundsätzlicher Zweifel gegenüber den Akten der WUSt
ist mithin nicht berechtigt. Sowie sich aufgrund innerer und äusserer
Kritierien urteilen last, geben sie ein konkretes Bild der Tätigkeit
der WUSt als Ermittlungsbehörde sowie der Arbeitsweise der
vernehmenden Richter. Den Wahrheitsgehalt vieler Zeugenaussagen
können wir hingegen nicht beurteilen, denn die Zeugen können
sich z.B. bei vermuteter Verstümmelung oder Beschiessung Schiffbrüchiger
geirrt haben. Doch sind viele Komplexe, die damals durch die WUSt
untersucht worden sind, inzwischen durch ausländische Untersuchungsergebnisse
bestätigt worden. Die Ermittlungen des amerikanischen Senats
und Repräsentantenhauses in den Fällen Katyn, Winniza
und Lemberg, sowie exilpolnische und exilukrainische Untersuchungen
sind zu den gleichen Ergebnissen wie die deutschen Kriegsgerichtsräte
gekommen. Ausserdem zeigen die Aktenbestände des Foreign
Office und State Department, dass die amerikanischen und britischen
Regierungsstellen damals die deutschen Protestnoten ernst genommen
haben, und dass sie sich bemühten, die Anschuldigungen aufzuklären.
Zwar wurden die deutschen Anschuldigungen damals meistens in den
offiziellen Antworten zurückgewiesen, aber dies geschah öfter,
weil die deutschen Protestnoten entweder nicht präzis genug
formuliert worden waren, um eine sinnvolle Untersuchung zu ermöglichen,
oder weil zu viel Zeit seit dem Geschehen verstrichen war.
Zusammenfassend führen die innere Folgerichtigkeit der WUSt
Akten, die heutigen Aussagen der damals beteiligten Personen und
der Vergleich mit anderen historischen Quellen zu dem Ergebnis,
dass die WUSt eine gewissenhafte justizkonforme Dokumentation betrieben
hat, was vielleicht auch damit zu erklären ist, dass die beiden
leitenden Personen, Johannes Goldsche und sein Vorgesetzter Dr.
Rudolf Lehmann, Chef der Wehrmacht-Rechtsabteilung, alte Richter
waren, die trotz ihrer herausgehobenen Stelllungen der NSDAP nicht
angehörten und dem Gednakengut des Nationalsozialismus fernstanden.
Zur Frage des Einflusses der Partei in der Arbeit der Wehrmachtrechtsabteilung äusserte
sich Bundesreichter a.D. Dr. Wilhelm Weber : « In
meiner ganzen richterlichen Tätigkeit bis zum Ende des Krieges
als Armeerichter, als Heeresgruppenrichter, als Richter beim Reichskriegsgericht
habe ich nie irgendwelche Einflüsse der Partei zu sprüren
bekommen, auch bei den Gerichtsherren nicht… Ich habe fünf
Oberbefehlshaber gehabt, völlig ausgeschlossen, dass da irgendwie
die Partei hineinredete. Die Frage, inwieweit die Heeresjustiz
abhängig oder unabhängig war, kann ich in dem Sinne beantworten: Sie
war unabhängig.” (Gespräch mit Dr. Weber am 1.
Juli 1976, S. 1f des Protokolls).
Es ist zu hoffen, dass diese Studie über die Wehrmacht-Untersuchungsstelle
künftigen Forschern als Einführung und Überblick
dienen wird. Viele Komplexe, die hier nur in einem Kapitel behandelt
werden konnten, eignen sich für Dissertationen und Habilitationsschriften.
- Aktensicherung
Eine der Nebenaufgaben des Projektes bestand darin, Aktenbestände
und Bilder, die sich noch in privater Hand befinden, für das
Bundesarchiv zu gewinnen.
Der 1977 verstorbene Mrineobestabsrichter Helmut Sieber übergab
mir 1976 drei Aktenmappen mit Kopien von Akten der Rechtsabteilung
der Marine. Eine Mappe enthält die Vernehmungsprotokolle von
ca. 40 Zeugen über die Beschiessung deutscher Schiffbrüchiger
in Narvik am 13. April 1940. Diese Akte überreichte ich Herrn
Direktor Dr. Stahl vom Bundesarchiv-Militärarchiv am 30. November
1978 anlässlich des Abschlusssymposiums in Köln. Die
anderen zwei Mappen enthalten Kopien von Feldurteilen der Marinegerichte
gegen deutsche Marineangehörige “zum Schutze der Zivilbevölkerung
in besetzten Gebieten”. Diese Aktenbände werde ich ebenfalls
dem Bundesarchiv überreichen.
Abschriften verlorengegangener Dokumente konnten die ehemaligen
Richter Dr. Alphons Waltzog und Dr. Heinz Schmidt liefern. Mehrere
Zeugen haben Bilder von den in den WUSt-Akten behandelten Vorkommnisse übergeben. Es
waren z.B. Oberst Engelke, Dietrich Hermichen, Franz Kröning,
Walter Segel, Walter Hackl, Dr. med. Rudolf Burckhardt und Pfarrer
Fritz Sachsenhauser. Bilder der Angehörigen der WUSt und der
Dienstgebäude in Berlin und Torgau lieferten die Sekretärin
von Dr. Rudolf Lehmann, Eva Boit, die Testamentvollstreckerin der
Witwe von Johannes Goldsche, Frau Dorothea Arnolds, die Witwe von
Dr. Lothar Schöne, Frau Gertrud Schöne, und der Sohn
von Dr. Martin Heinemann, Dr. Joachim Heinemann.
- Arbeiten, die noch geleistet werden sollen
Aus Zeit und Personalgründen sind im Rahmen dieses Projektes
nur bestimmte Fragen untersucht worden. Wichtige Archivarbeiten
sowie auch eine vielfältige Auswertung der WUSt-Akten, um
andere Aspekte zu beleuchten, sind erforderlich.
Archivarbeiten:
- Erstellung eines endgültigen Findbuches, denn das vorläufige
Findbuch bietet nur eine ungenügende Hilfe.
- Genaue Zählung der untersuchten Fälle, der beteiligten
Richter und Zeugen, sowie eine Schätzung der Opfer.
- Erstellung eines Ortsregisters und eines Verzeichnisses der
erfassten Vorgänge (Erschiessung, Verstümmelung, Angriffe
auf Lazarettschiffe, Beschiessung Schiffbrüchiger usw.)
- Erfassung der in den Akten erhaltenen Einzelvorgänge
durch inhaltliche Kurzbeschriebungen (Regesten) und katalogmässige
Stellung der Regesttexte durch eine Mehrfachablage.
- Feststellung, ob weitere WUSt-Akten etwa von der sowjetischen
Armee beschlagnahmt wurden, und ob diese jetzt im Militärarchiv
der Deutschen Demokratischen Republik vorliegen.
- Ergänzung der WUSt-Akten durch systematische Suche in
anderen Aktenbeständen, u.a. Amt “Auslands-Abwehr”,
Wehrmachtführungsstab, “Fremde Heere Ost”, Heeressanitätsinspektion,
Auswärtiges Amt, usw. a) nach ihrem diesntlichen Verkehr
und b) nach Abschriften von Zeugenvernehmungen, die im Original
an die WUSt geschickt worden waren, die aber im Original verloren
gingen.
- Systematische Durchsicht der Kriegstagebücher nach Meldungen über
Völkerrechtsverletzungen.
- Erstellung eines Verzeichnisses oder einer Tabelle mit Hinweisen
auf einschlägige Akten bzw. Parallelunersuchungen in anderen
Aktenbeständen.
- Erstellung eines Zentralverzeichnisses für Bilder in den
verschiedenen Aktenbeständen.
- Zusammenfassung der zerstreuten Aktenstücke von geschlossenen
Komplexen in “Sondermappen”, etwa “Sondermappe
Lemberg”, “Sondermappe Katyn”, “Sondermappe
Grischino”, “Sondermappe Feodosia” mit
den einschlägigen Aktenstücken aus der WUSt-, Kriegstagebücher
usw.
- Gezielte Suche im Archiv des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz in Genf nach Abschriften von WUSt-Unterlagen und Bildern.
Nach Auskunft mehreren Richtern sind dertartige Berichte mit
Bildern an das IKRK vom Auswärtigen Amt weitergeleitet worden,
z.B. im Grischino Fall.
Weitere geschichtliche Arbeiten:
- Ermittlung und Befragung von weiteren Zeugen und Richtern.
Es ist anzunehmen, dass einige tausend Zeugen und einige hundert
Richter noch leben, die in der Lage sind, ergänzende Auskünfte über
viele Komplexe zu liefern. Der Versuch muss jetzt unternommen
werden, möglichst viele dieser Personen zu befragen, ehe
sie alle verstorben sind.
- Befragung von Zeugen im Auslande, vor allem Soldaten und Offiziere
der gegnerischen Armeen, die zur Aufklärung der deutschen
Anschuldigungen beitragen könnten.
- Intensivere Forschung in ausländischen Archiven nach einschlägigen
Unterlagen, die die in den WUSt-Akten behandelten Fälle
weiter aufklären.
- Auswertung der WUSt-Akten über die deutschen Kriegsgefangenen
in den USA, Canada, Grossbritannien usw. Im Hinblick auf die
22-bändige Reihe Zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen,
herausgegeben von Prof. Dr. Erich Maschke, wurden diese Akten
nicht weiter untersucht, obwohl sie viel neues Material enthalten.
- Nachprüfen der Zeugenvernehmungen über Verstümmelungen.
Wenn Bilder vorhanden sind, dürften Gerichtsmediziner in
manchen Fällen ein Urteil abgeben können.
- Genauerer Vergleich der Untersuchungsmethoden der WUSt und
der Parallel-Institutionen der alliierten Mächte, u.a. United
States Army War Crimes Office, United Nations War Crimes Commission.
- Feststellung der alliierten Einheiten, die in angeblichen Kriegsverbrechen
verwickelt waren.
- Aufklärung über die Praxis der alliierten Armeen,
vor allem darüber, ob für eine gerichtliche Ahndung
der eigenen Kriegsrechtsverletzungen gesorgt wurde.
- Untersuchung in den Akten des US Judge Advocate General Office über
Militärgerichtsbarkeit in Fällen von Erschiessung deutscher
oder japanischer Kriegsgefangenen.
- Untersuchung der Traumata der deutschen Soldaten, die selber
Opfer von Kriegsverbrechen waren, e.g. in Fällen von Verstümmelungen
(e.g. Obergefreiter Hans Muth, dessen Augen im Russlandfeldzug
ausgestochen wurden und dennoch überlebte – RW 2/v.
168, Vernehmung durch Feldkriegsgerichtsrat Dr. Jeremias.)
- Untersuchung der Traumata der vergewaltigten Frauen von Ostpreussen,
Pommern usw. (Siehe die Untersuchungen von Kriegsgerichtsrat
Paul Groch des Stabsarztes Dr. Werner Rose im Oktober/November
1944)
Diese Arbeiten sollen von Archivaren, Historikern, Soziologen,
Psychologen und Völkerrechtlern noch geleistet werden. Eine
wissenschaftliche Kommission mit mehreren Mitarbeitern und ausreichenden
Mitteln ist für die Erfüllung dieser vielschichtigen
Aufgaben unerlässlich.
Dr. Alfred de Zayas
Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen
im September 1979 |